Lohn / Tarif / Rente

Gehaltsgruppen im Dachdeckerhandwerk

Gehaltsgruppen im Dachdeckerhandwerk
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Die Struktur der Gehaltsgruppen für die Angestellten im Dachdeckerhandwerk richtet sich nach den tariflichen Vereinbarungen zwischen dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Differenziert werden die Gehaltsgruppen und diesbezüglichen Entlohnungen nach:
  • technischen Angestellten und
  • kaufmännischen Angestellten.
Für die technischen Angestellten sind folgende Gehaltsgruppen maßgebend:
  • Unterste Gehaltsgruppe T 1:
    - Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeiten oder andere einfache technische Tätigkeiten ausüben,
    - mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1., ab dem 3. und ab dem 5. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe;
  • Mittlere Gehaltsgruppe T 3:
    - Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (bestandene Gesellenprüfung) und bis dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker oder gleichwertige durch Schule oder Praxis erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten,
    - sowie Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene, technische Ausbildung erworben werden und die zusätzliche einschlägige Fachkenntnisse erfordern
    - mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1., ab dem 3. und ab dem 5. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe;
  • Höchste Gehaltsgruppe T 5:
    - Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk oder Techniker oder Ingenieur mit einschlägiger mehrjähriger und vertiefter Berufspraxis sowie
    - Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ausüben, die gründliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Übersicht erfordern, um schwierige Aufgaben selbstständig zu erledigen sowie vertiefte Kenntnisse besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, das Baurecht und die Unfallverhütungsvorschriften betreffen. Die Einstufung in diese Gruppe setzt die Befähigung zur Übertragung der Dispositionsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter voraus,
    - mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1. sowie ab dem 3. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe.
Für die kaufmännischen Angestellten gelten folgende Gehaltsgruppen:
  • Unterste Gehaltsgruppe K 1:
    - ohne Berufsausbildung sowie Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeiten ausführen,
    - mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1., ab dem 3. und ab dem 5. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe;
  • Mittlere Gehaltsgruppe K 3:
    - Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder zweijährige Handelsschule mit erfolgreichem Abschluss und
    - Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben,
    - mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1., ab dem 3. und ab dem 5. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe;
  • Höchste Gehaltsgruppe K 5:
    - Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder eine betriebswirtschaftliche Ausbildung sowie
    - Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ausüben, die gründliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Übersicht erfordern, um schwierige Aufgaben selbstständig zu bearbeiten.
    - Die Ausübung der Tätigkeit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter ein,
    mit Differenzierung der Entlohnung ab dem 1. sowie ab dem 3. Berufsjahr in der Gehaltsgruppe.
Die Entlohnung zu den einzelnen Lohngruppen erfolgt auf Grundlage des jeweils aktuellen Gehaltstarifvertrages, gegenwärtig gültig seit 1. August 2018 (frühestens kündbar zum 30. September 2020).
Der Tarifvertrag und folglich auch die Gehaltsgruppen gelten für alle Betriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks und einheitlich in Deutschland ohne Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern.
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