Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gemeinkostenverrechnung

In den Verwaltungs- bzw. Gemeinkostenstellen entstehen Kosten, die letztlich den produzierenden bzw. leistenden Kostenstellen zugerechnet werden müssen. Dies erfolgt indirekt mit Hilfe von Verrechnungs- bzw. Zuschlagssätzen, die in der Regel für ein Geschäftsjahr im Voraus bestimmt und in gleicher Höhe auch den Angebotskalkulationen zugrunde gelegt werden. Die Kostenumlage wird allgemein als Gemeinkostenverrechnung bezeichnet.
Als Bezugsbasen für die Gemeinkostenverrechnung der Kostenstelle Geschäftsleitung können dienen:
  • Gesamtleistung, wobei sich ein Zuschlagssatz im Mittel zwischen 9 % bis 16 % errechnen lässt.
  • Produktive Baustellenlöhne (Gewerbliche und ggf. Poliere):
    In der Betriebspraxis schwanken die Zuschlagsätze innerhalb 45 % bis 60 %.
  • Gesamte Herstellungskosten:
    Die Prozentsätze liegen im Mittel zwischen 8 % und 15 %.
Die Verrechnung während des Geschäftsjahres auf der Grundlage eines vorausbestimmten Zuschlagssatzes wird aus der Gegenüberstellung der angefallenen Ist-Kosten zu den verrechneten Gemeinkosten (Gutschriften) in der Regel für die Kostenstelle Geschäftsleitung eine Über- oder eine Unterdeckung, d. h. ein Ergebnis aus der Verrechnung, ausweisen. Dieses Ergebnis ist bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses zu berücksichtigen.
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