Baubetrieb/Bauunternehmen

Geprüfter Polier

Der Geprüfte Polier ist eine Aufsichts- und Führungskraft bei der Bauausführung im Bauunternehmen. Er hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und erfolgreich eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Grundlage zur Fortbildung zum Geprüften Polier bildet die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“, die seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist.
Vom Polier sind folgende Aufgaben wahrzunehmen, die mit Bezug auf § 1 Abs. 3 in der Prüfungsordnung als Qualifikation nachzuweisen sind:
  1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle
  2. Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses im Hochbau oder Tiefbau, auch unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte, durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Steuern der Logistik von Bauabläufen
  3. Sicherstellen einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten
  4. Überwachen von Arbeitsleistungen; Gewährleisten störungsfreier und termingerechter Arbeit
  5. Umsetzen und Mitgestalten des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen
  6. Sicherstellen von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes; Abstimmen mit den jeweils im Betrieb zuständigen Personen, Stellen und Behörden; Fördern des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  7. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung
  8. Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung auf Baustellen
  9. Kommunizieren mit den am Bau Beteiligten, insbesondere mit Auftraggebern und Behörden
  10. Fördern der Kommunikation und Kooperation; Anwenden von Methoden der Konfliktlösung
Der Einsatz der Geprüften Poliere erfolgt in der Regel als Angestellte im Baugewerbe, daraus ableitend die Entlohnung nach A-(Angestellten-)-Gehaltsgruppen des Rahmentarifvertrags für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte) und den dort vorgegebenen Anforderungen.
Vom Geprüften Polier sind Funktion und Aufgaben eines Werkpoliers zu unterscheiden. Werkpoliere (einschließlich Baumaschinen-Fachmeister) sind gewerblicher Arbeitnehmer und erhalten Lohn in der Regel nach der Lohngruppe 6 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Der Werkpolier führt eine Gruppe (Kolonne) von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung und leitet sie an, auch unter eigener Mitarbeit.
In Bauunternehmen des Tief- und Straßenbaus wird für den Geprüften Polier oft auch die Bezeichnung "Schachtmeister" herangezogen.
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von
130,63 €/m2
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Zeitansatz: 0,667 h/m2 (40 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Sigmaringen

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Geprüfter Polier"

Auszug im Originaltext aus DIN 4084 (2021-11)
In mitteldicht bis dicht gelagerten nicht bindigen und bei steifen bis halbfesten bindigen Böden beinhalten die Teilsicherheitsbeiwerte nach DIN 1054 für die Bemessungssituation BS-P in der Regel auch ausreichende Sicherheit gegen unzulässig große Ve...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16165 (2023-02)
C.5.1 Verfahren im AllgemeinenDas Verfahren kann im Laboratorium oder vor Ort unter trockenen oder nassen Bedingungen durchgeführt werden. Bei der Durchführung im Laboratorium muss die Raumtemperatur mindestens 2 h vor Beginn der Prüfung und während ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1177 (2018-03)
6.1 Kurzbeschreibung 6.1.1 Aufprallmessungen müssen nach dem Prüfverfahren in Abschnitt 5.1 durchgeführt werden, indem eine Fallprüfung auf jeder ausgewählten Prüfposition entsprechend der für die Prüfung im Labor (6.2) und vor Ort (6.3) festgelegten...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18516-5 (2021-05)
5.5.1 Allgemeines Zur Befestigung am Ankersteg dürfen auch Schrauben verwendet werden. Hierbei darf der Schraubenkopf bis zur halben Plattendicke versenkt werden. Die rückseitige Steindicke muss jeweils der vergleichbaren Reststeindicke am Ankerdornl...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 1627 (2021-11)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14636-2 (2010-04)
5.4.1 Scheiteldruckfestigkeit von Schachtringen oder Ringschaften5.4.1.1 AnforderungenEin Schachtring oder Ringschaft muss der zutreffenden Mindest-Scheiteldrucklast, qcr,min (siehe 3.1.14) entsprechend seiner Nennweite nach Tabelle 5 widerstehen.Die...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18516-3 (2021-05)
5.5.1 Allgemeines Zur Befestigung am Ankersteg dürfen auch Schrauben verwendet werden. Hierbei darf der Schraubenkopf bis zur halben Plattennenndicke versenkt werden. Die rückseitige Steindicke muss jeweils der vergleichbaren Restwanddicke am Ankerdo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 29770 (2022-12)
5.1 Messuhr, die Ablesungen auf 0,1 mm ermöglicht und an einem steifen Rahmen angebracht ist, der wiederum an einer steifen, ebenen Grundplatte befestigt ist.Eine Vorrichtung mit der gleichen Genauigkeit bei zwei Ablesung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 442-2 (2015-03)
4.1 Einteilung 4.1.1 Heizkörper sind nach den Definitionen dieser Europäischen Norm in Modellfamilien und Modellreihen einzuteilen. Eine Modellfamilie kann verschiedene Modellreihen enthalten.4.1.2 Zur Bestimmung der Katalogleistungen ist eine Modell...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN V 18599-8 (2016-10)
Grundsätzlich werden Wärmepumpen unter Standardbedingungen geprüft. Je nach Prüfnorm weichen die Prüfbedingungen von den zu berechnenden Zuständen ab oder haben freie Parameter (z. B. Inverterdrehzahl), die jeder Hersteller festlegen kann. Es wird un...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Geprüfter Polier"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Verglasung des Einfachfensters, linienförmig gelagert, allseitig, Einbau in vorh. Rahmen, aus Holz, Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus Floatglas DIN EN 572-2, Gesamtnenndicke 8 mm, 2-scheibig, einsetzen und abdichten, mit Dichtstoffen DIN EN 15651-2 u...
Abrechnungseinheit: m2

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