Baubetrieb/Bauunternehmen

Geprüfter Polier

Der Geprüfte Polier ist eine Aufsichts- und Führungskraft bei der Bauausführung im Bauunternehmen. Er hat eine entsprechende Ausbildung absolviert und erfolgreich eine Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer abgeschlossen. Grundlage zur Fortbildung zum Geprüften Polier bildet die neue „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 6. September 2012 (veröffentlicht im BGBl. I, S. 1926)“, die seit 1. Oktober 2012 in Kraft ist.
Vom Polier sind folgende Aufgaben wahrzunehmen, die mit Bezug auf § 1 Abs. 3 in der Prüfungsordnung als Qualifikation nachzuweisen sind:
  1. Planen, Einrichten, Vorhalten und Auflösen der Baustelle
  2. Planen, Organisieren, Überwachen und Dokumentieren des Bauprozesses im Hochbau oder Tiefbau, auch unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte, durch Einsatz von Arbeitskräften, Betriebsmitteln und Materialien zur Erstellung einer vertraglich vereinbarten Bauleistung; Steuern der Logistik von Bauabläufen
  3. Sicherstellen einer reibungslosen Zusammenarbeit mit den am Bau Beteiligten
  4. Überwachen von Arbeitsleistungen; Gewährleisten störungsfreier und termingerechter Arbeit
  5. Umsetzen und Mitgestalten des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems; Kontrollieren der Qualität von Bauleistungen
  6. Sicherstellen von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie des Umwelt- und Gesundheitsschutzes; Abstimmen mit den jeweils im Betrieb zuständigen Personen, Stellen und Behörden; Fördern des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
  7. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung
  8. Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung auf Baustellen
  9. Kommunizieren mit den am Bau Beteiligten, insbesondere mit Auftraggebern und Behörden
  10. Fördern der Kommunikation und Kooperation; Anwenden von Methoden der Konfliktlösung
Der Einsatz der Geprüften Poliere erfolgt in der Regel als Angestellte im Baugewerbe, daraus ableitend die Entlohnung nach A-(Angestellten-)-Gehaltsgruppen des Rahmentarifvertrags für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV-Angestellte) und den dort vorgegebenen Anforderungen.
Vom Geprüften Polier sind Funktion und Aufgaben eines Werkpoliers zu unterscheiden. Werkpoliere (einschließlich Baumaschinen-Fachmeister) sind gewerblicher Arbeitnehmer und erhalten Lohn in der Regel nach der Lohngruppe 6 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Der Werkpolier führt eine Gruppe (Kolonne) von Arbeitnehmern in Teilbereichen der Bauausführung und leitet sie an, auch unter eigener Mitarbeit.
In Bauunternehmen des Tief- und Straßenbaus wird für den Geprüften Polier oft auch die Bezeichnung "Schachtmeister" herangezogen.
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