Steuern

Geschenke

Geschenke stellen Zuwendungen an natürliche und juristische Personen dar. Es handelt sich dabei nicht um Lohn oder Gehalt als Geld. Unwichtig dabei ist, auf welche Art und Weise die Schenkung erfolgt, so z.B. als Sachleistung, Naturalleistung oder auch sonstige Zuwendung. Abzugrenzen sind die Geschenke einerseits von Sachzuwendungen und zum anderen von Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers. Letztere gelten nicht als Geschenke.
Zu unterscheiden ist zunächst nach
  • Geschenken an Geschäftsfreunde und
  • Geschenken an Arbeitnehmer.
Die Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke gelten nicht als Betriebsausgaben im steuerrechtlichen Sinne. Eine Ausnahme bilden lediglich Geschenke an betriebsfremde Personen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Gesamtwert von 35 € (ohne Umsatzsteuer, falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) im jeweiligen Geschäftsjahr nicht übersteigen. Als Ausnahmen gelten Geschenke mit einem Wert bis 10 €, hierbei entfällt auch die Aufzeichnungspflicht über die Empfänger.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Geschenke"

DIN-Norm
Ausgabe 2014-03
Diese Norm regelt den Entwurf, die Berechnung und Bemessung in der Geotechnik sowie die geotechnischen Einwirkungen bei Gebäuden und Ingenieurbauwerken. Sie richtet sich an Bauherren, Planer, Unternehmer und Verwaltungen und soll in Verbindung mit DI...
- DIN-Norm im Originaltext -

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