Lohn / Tarif / Rente

Gesetzliche Sozialkosten

Bestandteile der gesetzlichen Sozialkosten

Zu den gesetzlichen Sozialkosten in Bauunternehmen rechnen gebundene Belastungen in Verbindung
Im Einzelnen umfassen gesetzliche Sozialkosten:
Die gesetzlichen Sozialkosten sind sowohl Bestandteil der Lohnzusatzkosten (speziell der lohngebundenen Kosten) als auch der Gehaltszusatzkosten und bei der Angebotskalkulation mit in den Baupreis für einen Bauauftrag einzubeziehen.

Berechnung der gesetzlichen Sozialkosten

In den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) für die Berechnung eines Zuschlagssatzes zu den Lohn- und Gehaltszusatzkosten im Bauhauptgewerbe werden die gesetzlichen Sozialkosten im Abschnitt 2.2.1 aufgeführt und mit durchschnittlichen Ansätzen belegt. Ihr Gesamtumfang wird jedoch betriebsabhängig unterschiedlich hoch sein. Folglich sollte auch eine betriebsindividuelle Bestimmung vorgenommen werden.
Dazu können die Berechnungsmuster für Lohnzusatzkosten im Bauhauptgewerbe nach den Tarifgebieten West und Ost in den Kalkulationshilfen im Bauprofessor genutzt werden, gleichermaßen auch für Bauaufträge anderer Gewerke beispielsweise im Dachdecker-, Gerüstbau-, Glaser-, Malerhandwerk u. a. mit Ansetzungen nach eigenständigen Tarifen zu Lohn, Mindestlohn und Beiträgen zu Sozialkassen wie z. B. zur SOKA-Dachdecker, Malerkasse u. a.

Basis und Höhe der Zuschlagssätze

Als Basis für die Berechnung eines Zuschlagssatzes als Prozentsatz zu den Lohnzusatzkosten gelten allgemein die Grundlöhne der gewerblichen Arbeitnehmer. Dafür sind zur betriebsindividuellen Aussage nur die Ausgangswerte der einzelnen Bestandteile der gesetzlichen Sozialkosten in das aufrufbare Berechnungsschema zu Lohnzusatzkosten einzutragen. Daraufhin erfolgt rechenintern die Bestimmung des jeweiligen Prozentsatzes auf Basis der Grundlöhne.
In den Musterberechnungen des HDB für das Bauhauptgewerbe zum Stand Juli 2022 werden die gesetzlichen Sozialkosten zur Basis Grundlöhne differenziert nach Tarifgebieten ausgewiesen in Höhe von:
  • 36,47 % in Westdeutschland und
  • 35,19 % in Ostdeutschland.
In gleicher Art kann bei der Berechnung des Zuschlagssatzes für die gesetzlichen Sozialkosten innerhalb der Gehaltszusatzkosten verfahren werden, und zwar mit Bezug auf die Basis Bruttogehälter der Angestellten und Poliere.
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