Baustoff / Werkstoff / Produkt

Grundanforderungen nach BauPVO an Bauwerke

Am 24. April 2013 ist die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft getreten, einige Teile erst seit 1. Juli 2013. Sie ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz (BauPG).
Für die Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Die neue BauPVO bringt für alle am Bau Beteiligten neue Aspekte und Anforderungen. Sie formuliert zugleich 7 Grundanforderungen an Bauwerke, die sich in Europäischen Technischen Spezifikationen widerspiegeln müssen. Im Einzelnen gelten als Grundanforderungen
  1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit: z. B. mit der Maßgabe, dass das Bauwerk bei der Errichtung und Nutzung nicht einstürzt oder sich verformt u. a.
  2. Brandschutz, z. B. die Tragfähigkeit des Bauwerks während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleibt u. a.
  3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, z. B. während des gesamten Lebenszyklus des Bauwerks weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern und Anwohnern gefährdet wird u. a.
  4. Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, z. B. dass sich bei der Nuzung des Bauwerks oder seines Betriebs keine unannehmbaren Unfallgefahren oder Gefahren einer Beschädigung ergeben u. a.
  5. Schallschutz, z. B. dass der von den Bewohnern oder von in der Nähe befindlichen Personen wahrgenommene Schall auf einem nicht gesundheitsgefährdenden Pegel gehalten wird u. a.
  6. Energieeinsparung und Wärmeschutz, z. B. mit dem Ziel, die vorgesehenen Einrichtungen für Heizung, Kühlung u. a. so zu entwerfen, auszuführen und zu nutzen, dass der Energieverbrauch gering gehalten wird u. a.
  7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen, z. B. eine Wiederverwendung oder Recycling von Baustoffen und Bauteilen nach Abriss möglich ist.
Als Aufgaben für die nächste stehen an, die speziellen Anforderungen umfassend in entsprechende Normen umzusetzen.
Bauprofessor-Redaktion
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