Steuern

Grunderwerbsteuersätze

Die Grunderwerbsteuer wird auf den Umsatz von Grundstücken nach einem proportionalen Tarif erhoben. Als Wert der Gegenleistung dient in der Regel der Kaufpreis, als Grundlage zur Bemessung der Grunderwerbsteuer nach §§ 8 bis 10 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Den Steuersatz dürfen die einzelnen Bundesländer in Deutschland seit 2006 selbst festlegen. Folglich ist er in den einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich hoch (zwischen 3,5 % bis 6,5 %).
Übersicht Grunderwerbsteuersäze in Deutschland, Stand: Januar 2021
Übersicht Grunderwerbsteuersäze in Deutschland, Stand: Januar 2021
Bild: © f:data GmbH
Die Grunderwerbsteuersätze betragen aktuell in:
Nordrhein-Westfalen6,5 %(seit 01.01.2015)
Saarland6,5 %(seit 01.01.2015)
Schleswig-Holstein6,5 %(seit 01.01.2014)
Berlin6,0 %(seit 01.01.2014)
Hessen6,0 %(seit 01.08.2014)
Baden-Württemberg5,0 %(seit 05.11.2011)
Brandenburg6,5 %(seit 01.07.2015)
Bremen5,0 %(seit 01.01.2014)
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %(seit 01.07.2019)
Niedersachsen5,0 %(seit 01.01.2014)
Rheinland-Pfalz5,0 %(seit 01.03.2012)
Sachsen-Anhalt 5,0 %(seit 01.03.2012)
Thüringen6,5 %(seit 01.01.2017)
Hamburg4,5 %(seit 01.01.2009)
Bayern3,5 %(seit 01.01.2006)
Sachsen3,5 %(seit 01.01.2006)
Ein Grunderwerb ist bis zur Freigrenze von 2.500 € befreit. Danach fällt jedoch die Grunderwerbsteuer für den vollen Wert an. Liegt zum Grunderwerb eine Erbschaft vor, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Grunderwerbsteuer
Grundlage für die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), neugefasst vom 26. Februar 1997. Letzte Änderungen erfolgten mit Art. 1 im Gesetz vom 12. Mai 2021 (in BGBI. l, S. 986), die seit 1. Juli 2021 in Kraft sind...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere