Verbände / Behörden / Institutionen

Holzprodukte-Erlass

Zur Beschaffung von Holzprodukten wurde am 22. Dezember 2010 ein gemeinsamer Erlass der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BWi), für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als Ersatz eines früheren Erlasses vom 17. Januar 2007 herausgegeben. Darin wird vorgeschrieben, für alle erforderlichen Beschaffungen von Holz durch die Bundesverwaltung für Leistungen nach der VOB, Teil A sowie der VOL, Teil A nur Holz aus zertifizierten Beständen vorzusehen.
Das Holz muss nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist durch den Bieter zu erbringen, und zwar durch Vorlage eines Zertifikats oder in Form eines Einzelnachweises. Weiterhin ist die „Begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 2. Dezember 2010“ zu beachten.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

VHB-Änderungen 2017
Seit der Aktualisierung April 2016 zum Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) traten neue Vorschriften zum Vergaberecht bei öffentlichen Bauaufträgen im Abschnitt 1 der VOB-2016 Teil A, mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ab ...
VHB-Änderungen August 2012
Das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) für Hochbaumaßnahmen umfasst wesentliche Richtlinien und Formblätter für die Vergabe von Öffentlichen Aufträgen. Ausgenommen sind Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen. Die Gesamtausgabe 2008 wu...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere