Buchhaltung / Rechnungswesen

IFRS / IAS

Für börsennotierte Konzerne bzw. Baukonzerne, deren Aktien am geregelten Markt zugelassen sind und gehandelt werden können, sind ab 2005 Konzernabschlüsse unter Anwendung der "International Accounting Standards (IAS)" bzw. künftig "IFRS- International Financial Reporting Standards" verbindlich vorgeschrieben. Die Einzelabschlüsse in den Konzernen auf Grundlage der Regelungen nach §§ 290 Handelsgesetzbuch (HGB) und die Steuergewinnermittlung bleiben davon aber unberührt. IFRS ist gewissermaßen das Rahmenwerk von verschiedenen Einzel-Standards einschließlich zugehöriger Interpretationen zu einzelnen Standards. Für Unternehmen in den USA gelten die Vorschriften nach US-GAAP (US-Generally-Accepted-Accounting-Principles).
Bei IAS / IFRS handelt es sich um spezifische Rechnungslegungsgrundsätze, bei denen steuerliche Gesichtspunkte nicht primär zu sehen sind. Bei der Bewertung der Bilanzpositionen steht nicht so sehr das Vorsichtsprinzip sondern mehr die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise im Vordergrund ("Subtance over form"). Ein solcher Abschluss kann zu einer verbesserten Eigenkapitalquote führen.
In Deutschland können auch nicht börsennotierte Bauunternehmen die IFRS als Wahlrecht zu Informationszwecken im Konzern- und Einzelabschluss anwenden. Von Interesse wird eine Umstellung auf IFRS künftig auch für mittelständische Unternehmen, allerdings bleibt die Umstellung einer Bilanzierung nach IFRS sorgfältig nach Vor- und Nachteilen abzuwägen. Banken empfehlen oft den Unternehmen eine Umstellung, da ein IFRS-Abschluss zu besseren Ratingeinstufungen und damit zu Vorteilen bei der Kreditvergabe führen kann.
Als mögliche Vorteile und Nutzen für nichtbörsennotierte Bauunternehmen kommen in Betracht:
  • komplexere betriebswirtschaftliche Betrachtungen zum operativen Geschäft,
  • höherer Ausweis von Eigenkapital,
  • Erweiterung von möglichen Finanzierungsquellen,
  • günstigere Ratingeinstufung und ggf. bessere Kreditwürdigkeit,
  • mehr Informations- und Vergleichsmöglichkeiten,
  • besserre Transparenz des Unternehmens nach außen,
  • Angleichung des betrieblichen Rechnungswesens zwischen Buchführung, Bilanzierung und Betriebs- sowie Baustellenabrechnung.
Als mögliche Nachteile können sich einstellen und sind hervorzuheben:
  • erhebliche Kosten für die Umstellung im Rechnungswesen und Controlling und damit werden höhere Anforderungen an die Qualifikation des Personals erforderlich und ggf. ein höherer Personalbedarf,
  • Doppelrechnungslegung, da auch weiterhin für die Besteuerung der Einzelabschluss nach Handelsgesetzbuch erforderlich ist,
  • höhere Anforderungen zur Bilanzierung, insbesondere mit Bezug auf beizulegende Werte.
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