Baubetrieb/Bauunternehmen

Insolvenzgeld

Im Falle der Insolvenz eines Bauunternehmens erhalten die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer des Unternehmens das Insolvenzgeld als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. ausgefallenes Gehalt. Das Insolvenzgeld zahlt die Bundesagentur für Arbeit aus, und zwar maximal für die letzten 3 Monate vor Eintritt der Insolvenz.
Insolvenzgeld wird maximal für die letzten 3 Monate vor Eintritt der Insolvenz als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. ausgefallenes Gehalt gezahlt.
Insolvenzgeld wird maximal für die letzten 3 Monate vor Eintritt der Insolvenz als Ausgleich für ausgefallenen Lohn bzw. ausgefallenes Gehalt gezahlt. Bild: © f:data GmbH

Finanzierung und Höhe des Insolvenzgeldes

Die Finanzierung des Insolvenzgeldes erfolgt durch Umlage, die von den Arbeitgebern, die nicht Verbraucher sind, in einem Ausgleichsverfahren zusammen mit den Beiträgen für die Sozialversicherung an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen ist. Die Umlage wird als U3-Umlage bzw. Insolvenzgeldumlage bezeichnet. Berechnungsgrundlage für die Umlage ist der Lohn bzw. das Gehalt, das der Rentenpflichtversicherung zugrunde liegt.
Nach der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung wurde die Umlage ab 2021 auf 0,12 % je 100 € Lohnsumme erhöht. Basis für die Umlage ist das rentenversicherungspflichtige Entgelt der Beschäftigten.

Insolvenzgeld in der Kalkulation

Das Insolvenzgeld wird in Höhe der Insolvenzgeldumlage in den Baupreis einkalkuliert, und zwar als Bestandteil der gesetzlichen Sozialkosten für gewerbliche Arbeitnehmer im Rahmen der Lohnzusatzkosten sowie für Angestellte und Poliere im Rahmen der Gehaltszusatzkosten.
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