Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Instandsetzung von Geräten

Die Instandsetzung von Sachanlagen wie Baumaschinen und Geräte umfasst alle Reparaturen außerhalb der Vorhaltezeiten, um die Baumaschinen und Geräte für einen Baustelleneinsatz in den bestmöglichen Betriebszustand und die volle Leistungsfähigkeit zu versetzen.
Instandsetzung von Geräten
Bild: © f:data GmbH
Die anfallenden Kosten für die Instandsetzung von Baumaschinen und Geräten werden mit den Reparaturkosten der Geräte auf Grundlage der Baugeräteliste (BGL) 2020 als Durchschnittswerte abgegolten. Als Voraussetzungen liegen mittelschwere Betriebsbedingungen, eine einschichtige Arbeitszeit und sachgemäße Wartung und Pflege zugrunde.
Nach Definitionen in der DIN 31051 umfasst die Instandsetzung alle Maßnahmen zur Rückführung einer Betrachtungseinheit in den funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. Die Instandsetzung geht über die Wartung und Pflege hinaus, sie umfasst auch den Ersatz von defekten Bauteilen, die keine Verschleißteile sind.
In einem Bauunternehmen werden die Reparaturkosten der Geräte bei innerbetrieblicher Bereitstellung der Baumaschinen und Geräte vom Bauhof bzw. der Geräteabteilung an die Baustellen mit im Rahmen der Vorhaltekosten für den Baustelleneinsatz berücksichtigt bzw. verrechnet, und zwar auf Grundlage der Baugeräteliste (BGL) 2020. Von den einbezogenen Reparaturkosten in den AVR-Werten entfallen ca. 70 % auf die Instandsetzung und ca. 30 % auf die Instandhaltung.
In der Regel wird die Instandsetzung an Baumaschinen und Geräten in der betriebseigenen Zentral-Werkstatt oder durch Dritte ausgeführt. Bei Ausführung durch Dritte bestimmen sich die Reparaturkosten nach der Rechnungslegung des Ausführenden.
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