Rechtsformen/ ARGE

Kalkulation der Bietergemeinschaft

Die Bietergemeinschaft geht in der Regel als Vorgesellschaft der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) voraus. Ihr fällt als Zweck zu, ein Angebot zu einer Ausschreibung für eine Baumaßnahme zu erstellen und abzugeben mit dem Ziel, den Bauauftrag zu erhalten und dann als ARGE auszuführen.
Die Angebotserarbeitung umfasst die Angebotskalkulation durch die Bietergemeinschaft. Dabei ist zunächst durch die beteiligten Gesellschafter der Bietergemeinschaft zu klären und entscheiden, ob im Falle einer Auftragserteilung die Bauausführung durch eine Normal-ARGE oder eine Dach-ARGE erfolgen soll. Oft lässt sich diese Entscheidung bereits aus der Ausschreibung und den Vergabeunterlagen des Auftraggebers ableiten.
Soll eine Normal-ARGE vorgesehen werden, dann erfolgt die Bauausführung gemeinsam durch die beteiligten Bauunternehmen als Gesellschafter nach Beistellung von Arbeitskräften, ggf. Baumaschinen und Stoffen durch die Gesellschafter unter einer einheitlichen Bauleitung. Liegt eine Ausschreibung als Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (LV) vor, dann kann die Angebotskalkulation für das gemeinsame Angebot auf verschiedene Art und Weise vorgenommen werden, so beispielsweise durch:
  • Übertragung der Kalkulation an nur einen Gesellschafter, der verantwortlich das Angebot erarbeitet und den Gesellschaftern (mindestens zwei oder oft mehreren beteiligten Bauunternehmen) zur Abstimmung und Bestätigung vorlegt, wobei als Verantwortlicher meistens der Gesellschafter vorgesehen wird, der bei Auftragserteilung danach die Technische Geschäftsführung der ARGE übernehmen wird;
  • Kalkulation eines jeden beteiligten Gesellschafters für das Angebot und danach Abgabe eines übereinstimmend befürworteten Angebots, wobei diese Form bei einer Normal-ARGE weniger empfehlenswert erscheint;
  • gemeinsame Vorabstimmung der Kalulatoren der beteiligten Gesellschafter über den anzusetzenden Kalkulationslohn, Umfang der Baustelleneinrichtung (BE) und der daraus abzuleitenden Baustellengemeinkosten (BGK), Zuschläge und Umlagen für die Allgemeinen Geschäftskosten sowie zu Wagnis und Gewinn, zu voraussichtlichen Verrechnungssätzen für Beistellungen von Baumaschinen und Geräten, Hilfsstoffen und Transportleistungen und/oder von Mietsätzen und Einstandsspreisen für die Einbaustoffe. Nach übereinstimmend festgelegten Ansätzen sollte dann der Kalkulator eines beteiligten Gesellschafters (meistens aus dem Unternehmen mit der späteren Beauftragung zur Technischen Geschäftsführung) das Angebot abschließend vorbereiten und den Gesellschaftern zur Bestätigung vorlegen und danach einreichen.
Wenn nur eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (LP) (meistens als funktionale Ausschreibung bezeichnet) vorliegt , dann ist eine Angebotserarbeitung umfangreicher. Zunächst sind noch Teile der Bauplanung (meistens noch die Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5 nach der HOAI) zu erarbeiten und anschließend ein Interims- Leistungsverzeichnis aufzustellen und dafür die wesentlichsten Leistungsmengen zu ermitteln. Auf diesen Grundlagen kann dann ein Angebot wie nach den oben beschriebenen Varianten berechnet und den beteiligten Gesellschaftern zur Bestätigung vorgelegt werden. Den Gesellschaftern bleibt zu überlassen, wer mit welchen einzelnen Aufgaben für die Angebotserarbeitung zu beauftragen ist.
Bei einer vorgesehenen Bauausführung durch eine Dach-ARGE wird in der Regel die Leistung des Gesamtauftrags nach Losen als Teile der Gesamtleistung nach den beteiligten Bauunternehmen als Gesellschafter aufgeteilt, die dann auch ihre Los-Leistung in eigener Verantwortung und Kapazität ohne gemeinsame Bauleitung ausführen. Bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis liegen die Ausgangsgrundlagen auch meistens für die Lose getrennt vor. In diesem Fall kann und sollte auch die Kalkulation von jedem Gesellschafter für sein Los eigenverantwortlich erfolgen und durch die Dach-ARGE eine Zusammenführung zum Gesamtangebot vorgenommen werden.
Liegt nur eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm vor und ist ggf. ein Global-Pauschalvertrag für die Bauausführung vorgesehen, so wird die Angebotserarbeitung umfangreicher erforderlich sein, meistens sind noch Teile der Bauplanung mit Leistungen der Leistungsphasen 4 und 5 nach der HOAI zu erarbeiten, anschließend wiederum Leistungsbeschreibungen mit Leistungsmengen in der Differenzierung nach den Losanteilen aufzustellen. Die Unterlagen liefern die Grundlagen für die Kalkulation des Angebots, das dann den beteiligten Gesellschaftern zur Bestätigung vorgelegt wird. Den Gesellschaftern bleibt überlassen, wer mit welchen einzelnen Aufgaben für die restliche Bauplanung und die Angebotserarbeitung zu beauftragen ist.
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