Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Kalkulation der Gerätekosten

Kosten für Baumaschinen und Geräte (G) können in einem Leistungsverzeichnis (LV) unterschiedlich zugeordnet werden, so möglicherweise:
  • in den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) als Bestandteil einer Teilleistung (Position) des LV, wenn es sich um Leistungsgeräte handelt, z. B.
    • Bagger bei Erdarbeiten für den Aushub,
    • Autokran für Elementemontage,
  • in den Einzelkosten als eigene Teilleistung (Position), z. B. in der gesondert ausgeschriebenen Baustelleneinrichtung,
  • in den Baustellengemeinkosten (BGK), wenn die Geräte keiner Teilleistung zugeordnet werden können und auch nicht gesondert ausgeschrieben sind, z. B. die Bereitstellungsgeräte wie Unterkunftscontainer, Baustromverteiler u. a.
Als Grundlage für die Kalkulation der Gerätekosten können die Ausgangswerte in der völlig überarbeiteten und aktualisierten Baugeräteliste (BGL) 2020 (als Ablösung der vorherigen BGL 2015) dienen, speziell die Vorhaltekosten als AVR-Wert. Die Vorhaltekosten bilden den Ausgangspunkt für die Kalkulation der Gerätekosten für die Beistellungsgeräte.
Dagegen erbringen die Leistungsgeräte eine maschinelle Leistung. Für die Kalkulation sind folglich die Kosten für maschinelle Leistungen heranzuziehen, wofür weitere Ausgangsdaten zu berücksichtigen sind wie beispielsweise:
  • Betriebsstunden je Arbeitstag,
  • Lohnstunden je Betriebsstunde (Mann je Gerätekomplex),
  • Gerätekosten (AVR-Wert) je Arbeitstag,
  • Betriebsstoffkosten je Arbeitstag,
  • Tagesleistung (Vorgangsmengeneinheiten je Arbeitstag).
Ein Berechnungsbeispiel kann unter "Beispiele" bei Kosten für maschinelle Leistungen aufgerufen werden.
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