Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Kalkulatorische Abschreibungen

Mit Hilfe der kalkulatorischen Abschreibungen soll der tatsächliche Wertverlust von Gegenständen des Anlagevermögens erfasst werden. Das erfolgt in der Regel innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Im Gegensatz dazu kommt in der Unternehmensrechnung (Finanzbuchhaltung) die bilanzielle Abschreibung zum Ansatz und zwar nach Maßgabe der handelsrechtlichen Vorschriften (Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Steuerrechts (Einkommensteuergesetz). Die Unterschiede können für einen Zeitraum, wie z. B. einen Monat oder ein Jahr, erheblich sein.
Die kalkulatorische Abschreibung drückt den Werteverzehr realer aus, mit Bezug auf den Wiederbeschaffungswert und die praxisorientierte Einschätzung der Nutzungsdauer.
Die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung für Baumaschinen und Geräte erfolgt auf Grundlage der Aussagen in der aktualisierten Neuauflage der Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015). Bezugsgrößen sind der mittlere Neuwert, der Wiederbeschaffungswert sowie die Vorhaltemonate je Geräteart mit Bezug auf die durchschnittliche, praxisorientierte Einsatzzeit in der Bauwirtschaft. Die Summe der Vorhaltemonate ist dabei aber nicht identisch mit der Nutzungsdauer für die Baumaschinen, wie sie der bilanziellen Abschreibung zugrunde liegen. Die BGL 2020 führt für die einzelnen Gerätearten zunächst die Nutzungsdauer nach den AfA-Tabellen an, leitet aber danach die Vorhaltemonate als ermittelte Erfahrungswerte für die tatsächlich durchschnittlich erzielbare Nutzungsdauer ab. Diese Zeit ist gegenüber der bilanziell anzusetzenden Nutzungsdauer wesentlich geringer und umfasst nur ca. 60 bis 70 % der Nutzungsdauer nach AfA-Tabellen.
Die kalkulatorischen Abschreibungs- und Verzinsungssätze in der BGL 2020 werden berechnet auf Grundlage der anzusetzenden Vorhaltemonate der betreffenden Geräteart. Die Berechnungsmethode entspricht der in der Baupraxis üblichen linearen Abschreibung. Zugrunde gelegt wird der Abschreibung und Verzinsung jeweils der mittlere Neuwert, der in der Regel nicht der Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) für die jeweilige Baumaschine entspricht. Er stellt einen Mittelwert aus den Listenpreisen der gebräuchlichen Fabrikate mit Bezug auf die Preisbasis "Jahr 2020" in der BGL 2020 dar.
Für die Kalkulation der Gerätekosten im Rahmen der Angebotskalkulation und auch Nachtragskalkulation liefert die BGL 2020 die Ausgangswerte. Daraus werden die Vorhaltekosten bestimmt, die für die Leistungsgeräte in der Regel innerhalb der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) kalkuliert sowie für die Bereitstellungsgeräte meistens im Rahmen der Baustellengemeinkosten (BGK) berücksichtigt werden.
Wie für Baumaschinen und Geräte kann auch die kalkulatorische Abschreibung für Gebäude von Interesse sein und bestimmt werden, insbesondere als Bestandteil der Nutzungskosten wie in der Gliederung nach DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – aufgeführt.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Kalkulatorische Abschreibungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 18960 (2020-11)
Dieses Dokument gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Dieses Dokument legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale vo...
- DIN-Norm im Originaltext -
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