Baubetrieb/Bauunternehmen

Kapitaldienst

Als Kapitaldienst gelten
  • sämtliche Dienste bzw. Zahlungen aus der Inanspruchnahme eines Kredits wie Verzinsung, Tilgung bzw. Rückzahlung,
  • wiederkehrende Leistungen wie Renten, Pensionen u. a.
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