Buchhaltung / Rechnungswesen

Kapitalertrag

Ein Kapitalertrag stellt sich dar, wenn eine Kapitalanlage einen Gewinn erbringt. Dieser Ertrag kann resultieren beispielsweise aus:
  • Dividenden,
  • Ertragszinsen,
  • Wertsteigerungen bei Wertpapieren.
Ein Ertrag kann geschmälert sein oder sich sogar negativ darstellen, wenn die mit dem Ertrag verbundenen Gebühren und Aufwendungen höher sind.
Ein erzielter Kapitalertrag unterliegt der Kapitalertragsteuer seit 2009 in Höhe von einheitlich 25 % zuzüglich von Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Von welchen Kapitalerträgen ein Steuerabzug vorzunehmen ist, wird in § 43 Abs. 1 im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
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