Bauvertrag / Werkvertrag

Konzessionsmodell bei ÖPP

Öffentliche private Partnerschaften (ÖPP) können als Konzessionsmodell vertraglich gestaltet und abgewickelt werden. Bei diesem Modell sind Nutzer des Projektgegenstandes und ggf. von weiteren Leistungen des privaten Auftragnehmers nicht der Öffentliche Auftraggeber, sondern Dritte.
Die Dritten sind aber nicht Vertragspartner im Rahmen des Konzessionsvertrages, der zwischen dem Öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer abgeschlossen wird. Im Konzessionsvertrag räumt dann der Öffentliche Auftraggeber dem privaten Auftragnehmer Rechte ein. Der private Auftragnehmer darf sich durch Entgelte und ggf. Gebühren der Nutzer refinanzieren.
Das wirtschaftliche Eigentum am Projektgegenstand liegt in der Regel beim Öffentlichen Auftraggeber oder wird spätestens mit der Fertigstellung und Abnahme auf diesen übertragen. Bei dem privaten Auftragnehmer liegt dann eine Finanzierungsleistung vor, die bei ihm zu Zinserträgen führt.
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