Buchhaltung / Rechnungswesen

Kostenkomplexe

Die Kosten können nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert werden. Erfolgt die Unterteilung der Kosten nach ihrer direkten oder indirekten Zurechnung auf das Bauwerk bzw. den Bauauftrag, so lassen sich Einzelkosten und Gemeinkosten als typische Kostenkomplexe darstellen.
Einzelkosten können dem Bauwerk einzelne Kostenarten unmittelbar bzw. direkt zugeordnet werden, so z. B. die Einbaumaterialien, der Arbeitslohn der Gewerblichen u. a. Im Rahmen der Baukalkulation wird speziell von den „Einzelkosten der Teilleistungen“ gesprochen.
Dagegen fallen Gemeinkosten in der Regel
  • entweder als Baustellengemeinkosten (BGK) zugleich für mehrere Bauwerke auf der Baustelle bzw. für die Baustelle insgesamt an, so z. B. die Kosten für die Baustelleneinrichtung, Gehaltskosten für Poliere und Bauleiter u. a.
  • oder als Allgemeine Geschäftskosten (AGK) für den Betrieb insgesamt an, z. B. Kosten der Geschäftsleitung, Gehälter, Rechtskosten, Versicherungen u. a.
Die Gemeinkosten können bei der Baukalkulation für einzelne Bauaufträge nur indirekt über eine vorher bestimmte Berechnungsbasis zugeordnet werden.
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