Bauabrechnung

Kostenrechnung der ARGE

Für die Ergebnisrechnung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist neben der Erfassung und Abrechnung der Leistungen auch der Nachweis der Kosten, die für die Leistungen anfallen, von Bedeutung. Für die ARGE kann die Kostenrechnung analog zu einer Baustellenabrechnung organisiert werden.
Die Kosten für die ARGE werden buchhalterisch erfasst und in der Regel in der Tiefe nach Kostenarten nachgewiesen. Wird der Musterkontenplan für Arbeitsgemeinschaften (ARGE-MKP) herangezogen, erfolgt der Ausweis nach den Konten der:
  • Kontenklasse 6: Betriebliche Aufwendungen - Kostenarten und
  • Kontenklasse 7: Sonstige Aufwendungen,
und zwar analog zur Gliederung des Baukontenrahmens.
Sonstige Aufwendungen, in der Regel Aufwendungen neutraler Art wie gezahlte Zinsen, Verluste aus Wertminderungen oder Abgang von Vorräten u. a., können ebenfalls bei einer ARGE anfallen.
Für die Kostenrechnung gelten analog die gleichen Anforderungen wie für jede Baustellenabrechnung. Wichtig ist gleichermaßen auch die periodengerechte Zuordnung der Kosten durch Kostenabgrenzungen im Sinne von Kostenmehrungen (z. B. für noch ausstehenden Rechnungen zu Stoffen und Nachunternehmerleistungen. Es muss sichergestellt werden, dass die Kosten nur solche Anteile enthalten, die sich auf die gemeldete bzw. abgerechnete Bauleistung in der betreffenden Periode bzw. nach Abschluss der Baumaßnahme beziehen.
Für die Aufbereitung und den Nachweis der erfassten Daten können auch die von dem Gesellschafter genutzten Softwarelösungen und die für die Abrechnungsperioden wie Monate dargestellten Drucklisten verwendet werden. Speziell für die Aussagen zur ARGE kann das ARGE-Übersichtsblatt (empfohlen als Musterformular vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) aufgestellt und für die monatliche Auswertung der ARGE-Abrechnung genutzt werden. In diesem Formular werden im Abschnitt II die Kosten im Zusammenhang mit der Ergebnisermittlung für die betreffende Abrechnungsperiode und kumulativ seit Baubeginn ausgewiesen. Sofern auch neutrale Aufwendungen angefallen sind, erfolgt eine Saldierung mit evtl. analog angefallenen neutralen Erträgen (ggf. vereinnahmte Zinsen) und der Ausweis der Differenz als "neutrales Ergebnis" im Abschnitt II.
Im Rahmen der vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie empfohlenen ARGE-Formularsammlung wird noch auf folgende Formulare verwiesen, die auch in Verbindung mit Daten zur Kostenrechnung zu sehen sind:
  • Leistungsaufstellung,
  • ARGE-Ergebnisrechnung,
  • Nachweis der Kosten für Fremdleistungen und Verbindlichkeiten gegenüber Nachunternehmern,
  • Verrechnungskosten der Gesellschafter,
  • Personalbestandsmeldung,
  • Stoffe-Bestandswerte (lt. Bestandsaufnahme),
  • Stoffe-Bestandswerte (lt. rechnerische Ermittlung),
  • Abschreibungsliste für ARGE-eigene Geräte,
  • Ausgleichsermittlung für Lohnzulagen und Lohnnebenkosten,
  • Ausgleichsermittlung für Sonderzuwendungen.
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