Normen

Kostenrichtwert

Kostenrichtwerte sind Verhältniszahlen, abgeleitet aus:
Anwendung finden Kostenrichtwerte meistens für die Kostenschätzung nach DIN 276 sowie Kostenberechnung nach DIN 276 mit Bezug auf § 2 HOAI. In der DIN 276 wird unter Tz. 3.13 synonym von Kostenkennwerten gesprochen. Üblich sind in der Baupraxis auch die Bezeichnungen "Kostenkennzahlen" sowie " Preiskennzahlen ", die wiederum Grundlage bei der Kennzahlenkalkulation sind. Letztlich stellen sie gebündelte Erfahrungswerte dar. Kalkuliert wird dabei auf Grundlage von zusammengefassten Preis- und/oder Kostenkennwerten in € nach Bezugseinheiten zu Kosten nach DIN 276, die differenziert für die einzelnen Kostengruppen nach DIN 276 in den Tabellen 2 bis 4 in der DIN 276 angeführt sind und empfohlen werden.
Dafür hat in den letzten Jahrzehnten besonders die Architektenkammer Baden-Württemberg mit den "BKI-Objektdaten" sowie "BKI-Baukosten für Gebäude, Bauelemente und Positionen" mit der Dokumentation vieler Objekte Aussagen geliefert.
Noch detailliertere Aussagen sind auf Grundlage der Bausoftware " nextbau " der Firma f:data GmbH zu erzielen, da sie beispielsweise eine Differenzierung der Kostenberechnung nach DIN 276 bis zur Tiefe der Leistungspositionen gestattet, wie sie in späteren Phasen der Bauplanung annähernd einem Leistungsverzeichnis (LV) zugrunde liegt.
Eine weitere Qualifizierung ist mit einer modellbasierten Ausschreibung möglich, sinnvoll zugleich mit einer nachfolgenden Kalkulation. Die ist beispielsweise mit der Software DBD-KostenKalkül möglich.
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