Baufinanzierung

Kreditmediation

Die Kreditversorgung ist in der Wirtschaft und im Besonderen auch in der Bauwirtschaft in der Finanzkrise problematischer geworden. Die Bundesregierung hat deshalb einen Kreditmediator berufen. An ihn können Unternehmen, deren Kreditwunsch von den Hausbanken schriftlich abgelehnt wurde, Anträge auf Überprüfung stellen. Das Antragsformular sowie auch die dazugehörigen Dokumente und Erläuterungen können unter www.kreditmediator-deutschland.deeingesehen werden.
Den Antragstellern steht ein Merkblatt für das Kreditmediationsverfahren zur Verfügung. Ziel des Verfahrens ist es, nach einem abgelehnten Finanzierungsersuchen mit den Beteiligten die Möglichkeiten einer Finanzierung nochmals zu prüfen. Dabei sollen kritische Punkte identifiziert, kommuniziert und im Idealfall einvernehmlich gelöst werden. Durch das Verfahren wird praktisch der Kreditwunsch des Unternehmens nochmals durch das Kreditinstitut geprüft.
Der Kreditmediator soll als wichtige Aufgaben erledigen:
  • die Antragsvoraussetzungen für die Teilnahme am Verfahren prüfen,
  • das Mediationsverfahren einleiten,
  • das Mediationsverfahren als neutraler und unabhängiger Dritter begleiten,
  • den Antragsteller über den Ausgang des Verfahrens unterrichten,
  • Lösungsalternativen im oder zum Mediationsverfahren aufzeigen.
In diesem Zusammenhang erfüllt der Kreditmediator jedoch keine Wirtschafts- und Rechtsberatung sowie auch keine betriebswirtschaftlichen und sonstigen Beratungsleistungen.
Als Voraussetzungen für den Antrag sind zu beachten:
  • Der Antragsteller muss mindestens 2 Jahre aktiv am Markt tätig sein. Darüber müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorliegen.
  • Der Antragsteller darf einen Umsatz von 500 Mio € p. a. nicht überschreiten.
  • Antragsteller können natürliche und juristische Personen sowie Personengesamtheiten wie z. B. GmbH der gewerblichen Wirtschaft sowie auch gewerblich tätige Selbstständige sein.
  • Das Kreditersuchen wurde innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung von einem Kreditinstitut in Deutschland schriftlich abgelehnt oder signifikant gekürzt.
  • Das Volumen des abgelehnten bzw. gekürzten Kredits beträgt mindestens 25.000 €.
  • Ein Insolvenzantrag wurde nicht gestellt und es besteht auch kein Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf.
  • Mit dem abgelehnten Kredit soll ein gewerbliches Vorhaben in Deutschland finanziert werden.
  • Der Antragsteller ist bereit weiter zu prüfen, selbst geeignete Möglichkeiten zur Beseitigung der Finanzierungshemmnisse zu leisten.
Der Kreditmediator erhebt für seine Tätigkeit keine Kosten oder Gebühren.
Zur Mediation liegt ein neues „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeteiligung (MediationsG) vom 21.Juli 2012“ vor, das am 26.07.2012 in Kraft trat (BGBl. I 2012, Nr. 35, S. 1579).
Mit dem Gesetz soll die Mediation gestärkt werden. Das betrifft vor allem auch den Schutz zur Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren und eine erleichterte Vollstreckbarkeit von einer in der Mediation geschlossenen Vereinbarung. Möglich ist nunmehr auch eine Verweisung aus einem gerichtlichen Verfahren in die Mediation oder in eine anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.
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