Steuern

Latente Steuern

Latente Steuern umfassen die Differenz zwischen den sich errechnenden Steuern auf Grundlage des ausgewiesenen Gewinns in der Bilanz (nach Handelsrecht) und der Steuerbilanz. Latente Steuern sind künftig auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG - seit 29. Mai 2009 in Kraft) zu bilanzieren, und zwar nach dem bilanzorientierten Temporary-Konzept. Danach werden die latenten Steuern für alle Bilanzpositionen separat errechnet. Berücksichtigt werden dabei nur jene Differenzen, die sich in den späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen.
Zu unterscheiden ist nach aktiven und passiven latenten Steuern. Überwiegen die aktiven gegenüber den passiven latenten Steuern, kann der Überhang als aktive latente Steuern bilanziert werden. Ein Überhang der passiven gegenüber den aktiven latenten Steuern ist dagegen grundsätzlich passivierungspflichtig. Alternativ können die aktiven und die passiven latenten Steuern auch unsaldiert in der Bilanz ausgewiesen werden.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Latente Steuern"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 14511-1 (2023-08)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: IEC Electropedia: unter http://www.electropedia.org/, ISO ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12599 (2013-01)
7.1 Allgemeines Die Messungen zusammen mit den zur Durchführung dieser Messungen geeigneten Messgeräten können einen erheblichen Aufwand und damit verbundene Kosten bedeuten. Sie bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung über Art und Umfan...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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Küchenlüftungshaube DIN EN 16282-2 für Abluft mit Aerosolatsammelrinne, mit Längsteilung, Montage an Wand, mit einer Abscheiderreihe, Gehäuse aus nichtrostendem Stahl, Werkstoff-Nr 1.4301, Gehäuse kubisch, Bauform B1, vollständig aerosoldicht geschwe...
Abrechnungseinheit: St

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