Bauwirtschaft/Volkswirtschaft

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)

Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) wurde zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Bahn AG (DB AG) und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen der DB AG (EIU) am 14.01.2009 unterzeichnet und ist somit in Kraft getreten. Im § 10 LuFV werden die Vergabeverfahren zu den Investitionen des Bundes in die Schieneninfrastruktur geregelt. Weiterhin findet nach Ziffer I.6 in der Vereinbarung bei der Durchführung von Verhandlungsverfahren der "Einkaufskodex (Stand: 12.12.2003)" Anwendung.
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