Baustoff / Werkstoff / Produkt

Leistungserklärung zu Bauprodukten

Seit 1. Juli 2013 ist es Pflicht der Hersteller, dass für jedes Bauprodukt, das von einer harmonisierten Technischen Norm oder einem Europäisch Technischen Bewertungsdokument erfasst ist, eine Leistungserklärung beigefügt wird, wenn das Bauprodukt auf den Markt gebracht wird. Diese Leistungserklärung tritt an Stelle der vorher angewendeten Konformitätserklärung bzw. einem entsprechenden Zertifikat.
Grundlagen liefert und entsprechende Anforderungen stellt die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO). Sie ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz (BauPG). Vorrangig wird das Ziel verfolgt, die Sicherheit von Bauprodukten zu definieren. Über die für die Bauwirtschaft wesentlichsten Inhalte und von den Bauunternehmen zu beachtenden Anforderungen informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. unter dem Titel "Die neue EU-Bauproduktenverordnung" vom November 2012.
In der Leistungserklärung sind vor allem folgende Angaben vorgesehen:
  • Verweis auf den Typ des Bauprodukts, für den die Leistungserklärung erstellet wurde
  • Angewandtes Verfahren bzw. System, mit dem das betreffende Bauprodukt geprüft und bewertet wurde
  • Angabe zur Fundstelle und zum Erstellungsdatum zu jener harmonisierten Norm, die zur Bewertung von einzelnen wesentlichen Merkmalen verwendet wurde
  • Aussagen zu den Anforderungen, die das jeweilige Bauprodukt laut Angaben des Herstellers erfüllt, insbesondere alle wichtigen Parameter
In Art. 7 der BauPVO wird vorgeschrieben, dass eine Abschrift der Leistungserklärung für ein Bauprodukt, das auf dem Markt bereitgestellt wird, in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung zu stellen ist. Für die Sprache gilt, dass die Leistungserklärung in der Sprache des Mitgliedsstaates vorzulegen ist, in dem das Bauprodukt bereitgestellt wird. Das gilt gleichermaßen für Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen.
Durch die Hersteller von Bauprodukten ist die Leistungserklärung 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Bauprodukts aufzubewahren.
Auf eine Leistungserklärung kann ausnahmsweise nur verzichtet werden, wenn
  • es sich um ganz spezielle, individuelle Herstellung eines Bauwerks handelt oder der Einbau der Bauprodukte durch den Hersteller selbst erfolgt,
  • das zu verwendende Bauprodukt auf der Baustelle hergestellt wird,
  • der Einbau in geschützten Bauwerken, z. B. in ein denkmalgeschütztes Gebäude, vorgenommen wird.
Die Leistungserklärung gilt künftig auch als ein wichtiges Dokument für die in den Landesbauordnungen bestehenden Regelungen zu geforderten Nachweisen. In der Musterbauordnung (MBO) wird in § 55.2 bestimmt, dass das Bauunternehmen die erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte zu erbringen und auf der Baustellen bereit zu halten hat.
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Kompaktes Wissen zu Technischen Baubestimmungen

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Technische Baubestimmungen konkretisieren die Landesbauordnungen der Bundesländer. Grundlage dafür ist die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen.
Kompakte Informationen zu den Inhalten der MVV TB, zur Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke und zu Technischen Baubestimmungen für Bauprodukte finden Sie auf der Wissens-Seite „Technische Baubestimmungen“ von baunormenlexikon.de. Außerdem die einschlägigen DIN-Normen im Originaltext.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leistungserklärung zu Bauprodukten"

Auszug im Originaltext aus DIN 1045-3 (2023-08)
5.3.1 Ausführungsklassen (1) Anforderungen an die Ausführung und an die Qualitätssicherung werden durch Angabe einer der drei Ausführungsklassen AK-N, AK-E, AK-S festgelegt. Die Ausführungsklassen sind in den bautechnischen Unterlagen anzugeben.(2) E...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18055 (2020-09)
4.13.1 Allgemeines Bei den Bedienungskräften wird nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden: Schließkraft, Fingerbetätigung, Handbetätigung. ANMERKUNG 1 In den aktuellen europäischen Normen ist eine Definition über die manuelle Bedienungskraft fü...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18160-1 (2023-02)
4.3.4.1 System-AbgasanlagenFür System-Abgasanlagen sind Produkte nach DIN EN 1856-1, DIN EN 13063-1, DIN EN 13063-2, DIN EN 13063-3, DIN EN 14471, DIN EN 14989-1, DIN EN 14989-2 oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) geeignet.4.3.4.2 Meh...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14676-1 (2023-09)
4.1 Allgemeines Es dürfen nur Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 eingesetzt werden. Die Angaben des Herstellers in der Leistungserklärung sowie die in der Montage- oder Gebrauchsanleitung sind zu beachten.ANMERKUNG Die Produktnorm DIN EN 14604 wurde u...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 20000-1 (2017-06)
3.1 Allgemeines Bei der Anwendung und Bemessung von Holzwerkstoffen nach DIN EN 13986:2015-06 sind 3.2 bis 3.14 dieser Norm zu beachten.ANMERKUNG Die Überschriften 3.2 bis 3.14 beziehen sich auf die entsprechenden Abschnitte in DIN EN 13986:2015-06.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12050-2 (2015-05)
6.2.1 AllgemeinesAlle Leistungen in Bezug auf die in dieser Norm behandelten Merkmale sind zu bestimmen, wenn der Hersteller beabsichtigt, sie zu erklären, es sei denn, die Norm enthält Festlegungen zur Angabe der Leistung ohne Prüfu...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 68800-1 (2019-06)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach DIN EN 1001-2 und die folgenden Begriffe.DIN und DKE stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: DIN-Terminologieportal: verfü...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18160-1 (2023-02)
4.1.1 Anforderungen an Abgasanlagen 4.1.1.1 Abgasanlagen, VerbrennungseinrichtungenAbgasanlagen müssen so ausgeführt sein, dass die Abgase bei allen bestimmungsgemäßen Betriebszuständen ins Freie abgeführt werden und gegenüber Räumen kein gefährliche...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 459-1 (2015-07)
4.5.1 Klassifizierung von DolomitkalkDolomitkalk ist nach dem Kurzzeichen in Tabelle 8 und dem Gesamtgehalt an (CaO + MgO) in Tabelle 9 zu klassifizieren. ... Die Übereinstimmung mit dieser Klassifikation wird anhand einer statistischen Qualitätskont...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 459-1 (2015-07)
4.4.1 Klassifizierung von WeißkalkWeißkalk ist nach dem Kurzzeichen in Tabelle 1 und dem Gesamtgehalt an (CaO + MgO) nach Tabelle 2 zu klassifizieren. ... Die Übereinstimmung mit dieser Klassifikation wird anhand einer statistischen Qualitätskontrol...
- DIN-Norm im Originaltext -
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