Leihen sich Geschäftsbanken von der jeweiligen Zentralbank eines Staates Geld aus, dann müssen sie dafür den Leitzins zahlen. Über den Leitzins werden auch andere Zinssätze mit abgeleitet, beispielsweise der Euribor als Interbankzinssatz sowie weitere Marktzinssätze.
Im Raum der Länder mit Euro-Währung werden die Leitzinsen von der Europäischen Zentralbank (EZB) als EZB-Leitzinsen bestimmt. Der wichtigste Leitzins wird auch als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet. Seit der Einführung des Euro erfolgten mehrere Änderungen.
Am 10. März 2016 wurde der Leitzins durch die EZB in den Ländern mit der Euro-Währung neu in Höhe von 0,00 % festgelegt, geltend ab 16. März 2016. Er erreichte damit den niedrigsten Stand seit Beginn des Euro-Währungsraums. Zuvor betrug der Leitzins seit 10. September 2014 bis 15. März 2016 = 0,05 %.
Über den Leitzins nehmen die Zentralbanken der Länder Einfluss: auf die Preisstabilität,
auf das Anschieben bzw. Bremsen der Konjunktur sowie
weiter im Euro-Raum darauf, dass die Inflation wieder steigt und jährlich nicht höher als 2 % sein soll.
Angesichts der gegenwärtig geringen Inflationsrate wird der Zinssatz nun noch längere Zeit auf dem niedrigen Niveau verbleiben.
In Ländern außerhalb des Euro-Raums sind die Leitzinsen der jeweiligen Zentralbanken sehr unterschiedlich hoch und reichen vom Minusbereich bis zum 2-stelligen Plusbereich. Unter dem Begriff Hauptrefinanzierungssatz werden Aussagen zur Höhe des Leitzinses für verschiedene Länder zum Stand 2. Juli 2018 getroffen.
Vergangene und aktuelle Zinssätze werden auf den Webseiten der Zentralbanken der betreffenden Länder ausgewiesen. Die jeweils aktuellen Zinssätze können auch unter www.global-rates.comeingesehen werden.