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Löhne im feuerungstechnischen Gewerbe

Löhne im feuerungstechnischen Gewerbe
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Die Löhne für die gewerblichen Arbeitnehmer im feuerungstechnischen Gewerbe ergeben sich aus:
  • den Entgelttarifverträgen im Bauhauptgewerbe für den betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) nach TV-Lohn vom 5. November 2021 (Laufzeit bis 31. März 2024) mit Aussagen differenziert nach den einzelnen Tarifgebieten West, Land Berlin und Ost sowie
  • dem Tarifvertrag über Feuerungsbauzuschläge (FZ) im feuerungstechnischen Gewerbe, angeführt unter dem Link mit Beträgen ausgewiesen.

Lohnbestandteile

Grundlage für den Stundenlohn liefert zunächst der in § 2 der TV-Lohn ausgewiesene Gesamttarifstundenlohn (GTL) zu den einzelnen Lohngruppen der gewerblichen Arbeitnehmer nach § 5 des BRTV-Baugewerbe.
Zum GTL wird noch ein Feuerungsbauzuschlag (FZ) nach spezifischem Tarifvertrag zugerechnet. Die Summe daraus repräsentiert den zu vergütenden Gesamtstundenlohn nach Lohngruppen, differenziert nach Feuerungs- und Ofenbau sowie Schornsteinbau.
Im feuerungstechnischen Gewerbe haben nach § 6 Abs. 2 in den TV-Lohn die Werker für ihre Tätigkeit auf dem Schornstein Anspruch auf den Lohn des Fachwerkers im Schornsteinbau.

Stundenlohnentwicklung

Beispielhaft wird nachfolgend für die Lohngruppe 3 (Facharbeiter) im Tarifgebiet West nach TV-Lohn vom 5. November 2021 die Lohnzusammensetzung und -entwicklung mit Beträgen in € je Stunde veranschaulicht:
Feuerungs- und Ofenbau:Basis (GTL nach TV-Lohn)Feuerungsbauzuschlag (FZ)GTL gesamt
ab 1. November 202119,660,4820,14
ab 1. April 202220,080,4820,56
ab 1. April 202320,490,4820,97
Schornsteinbau:
ab 1. November 202119,661,2320,89
ab 1. April 202220,081,2321,31
ab 1. April 202320,491,2321,72
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