Lohn / Tarif / Rente

Lohn bei auswärtiger Beschäftigung

Bei auswärtiger Beschäftigung ist für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe im betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) nach § 5 Nr. 5 der Lohn der Arbeitsstelle, beispielsweise der betreffenden Baustelle, maßgebend.
Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn (GTL) nach den Entgelttarifverträgen TV-Lohn vom 05. November 2021 für die Tarifgebiete West, Ost und Berlin jeweils für ihren Einstellungsort. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle (Baustelle) höher, so haben sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.
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