Buchhaltung / Rechnungswesen

Lohnbezogene Kosten

Zu den lohnbezogenen Kosten zählen im Allgemeinen
In den Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. und vorliegenden Schemata zur Berechnung der Zuschlagsätze für die Lohnzusatzkosten sowie Gehaltszusatzkosten wurden die lohnbezogenen Kosten im Abschnitt 2.3 berücksichtigt. In den Berechnungen der Jahre bis 2015 erfolgte als Ansatz ein angenommener Mittelwert mit Bezug auf die Bruttolohn- bzw. Bruttogehaltssumme von:
  • 1,50 % für die Haftpflichtversicherung sowie
  • 0,60 % für Beiträge zu den Berufsverbänden
In den Berechnungen ab 2016 werden die angeführten lohnbezogenen Kosten nicht mehr berücksichtigt. In den Bauunternehmen werden die dafür anfallenden Kosten fast ausnahmslos innerhalb der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens erfasst und ausgewiesen. Eine Berücksichtigung in der Kalkulation kann mit dem Zuschlag bzw. in der Umlage für AGK erfolgen.
Die Lohnzusatzkosten reduzieren sich nunmehr auf die lohngebundenen Kosten. Da die lohnbezogenen Kosten in den Musterrechnungen zu den Lohnzusatzkosten ab dem Jahr 2016 nicht mehr als Bestandteil der Lohnzusatzkosten angeführt werden, wurde auch die Zeile 1.2 im Abschnitt 1 der ergänzenden Preisblätter (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) textlich in "1.2 Lohngebundene Kosten" umbenannt.
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