Lohn / Tarif / Rente

Lohngruppe 2 im Baugewerbe

Die Eingruppierung der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe erfolgt seit 1. September 2002 in sechs Lohngruppen (1 bis 6) nach § 5 im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe). Jeder Arbeitnehmer, der unter den persönlichen Geltungsbereich des BRTV fällt, ist in eine Lohngruppe einzugruppieren. Bis 31. August 2002 war jedoch für die gewerblichen Arbeitnehmer die Gruppierung nach acht Berufsgruppen (I bis VIII) sowie sogenannte M-Gruppen (I bis VI) für Maschinisten bzw. Baugeräteführer maßgebend.
Innerhalb der Lohngruppen im Baugewerbe weist die Lohngruppe 2 Besonderheiten auf. Sie ist weiter unterteilt nach 2 a und 2 b. Analog gelten auch unterschiedlich hohe Lohnentgelte nach den Tarifverträgen mit folgenden Aussagen:
  • Lohngruppe 2: entspricht zugleich dem Mindestlohn 2 im Tarifgebiet-West auf Grundlage der gesetzlichen Mindestlohn-Regelung im Baugewerbe,
  • Lohngruppe 2 a: gilt für Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 in den Tarifverträgen für das Baugewerbe (TV-West/Berlin/Ost), die bereits vor dem 1. September 2002 in der bis 31. August 2002 gültigen Berufsgruppe V - Baufacharbeiter - beschäftigt waren, unabhängig von einer Unterbrechung oder einem Wechsel ihres Arbeitsverhälhtnisses,
  • Lohngruppe 2 b: gilt für Arbeitnehmer im Baugewerbe im Tarifgebiet West und Berlin, und zwar nach dreimonatiger Beschäftigung in der Lohngruppe 2.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere