Baurecht / BGB

Mangel

Von einem Mangel wird gesprochen, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit für ein Werk bzw. eine Leistung nicht erreicht ist bzw. eine Abweichung zwischen der Ist- und der Soll-Beschaffenheit vorliegt. Letztere bestimmt sich entweder aus der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder aus der gemeinsam durch die Vertragspartner bei Vertragsabschluss vorausgesetzten (ggf. auch stillschweigend) Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung.
Demgegenüber ist eine Leistung frei von Mängeln, wenn:
  • sie die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  • sich die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignet,
  • sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die anerkannten Regeln der Technik werden vor allem durch die technischen Regeln bestimmt.
Die Aussagen zum Mangel gelten gleichermaßen für Mängel in der Bauausführung. Maßgebend sind die vereinbarten Eigenschaften für die Bauleistung, vorrangig die Ableitung der Soll-Beschaffenheit aus der Leistungsbeschreibung. Bei vorliegenden Mängeln werden sich Mängelansprüche ableiten.
Der vertragliche Leistungsumfang darf sich aber nicht nur auf die Herstellungspflicht des Werkunternehmers im Sinne der Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart beschränken. Der Mangelbegriff ist funktional weiter zu sehen, und zwar auf den Leistungsumfang einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Herstellung der Werkleistung.
Diese Auslegung lag auch einem Urteil durch das OLG Düsseldorf vom 26.3.2013 (Az.: 23 U 87/12) zugrunde. Danach begrenzt die mangelfreie Herstellung einer Leistung nicht die Erfolgshaftung des Auftragnehmers. Wird durch den Auftragnehmer erkannt, dass ggf. der Leistungserfolg gefährdet ist, dann sind Bedenken des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig anzumelden. Eine ähnliche Aussage wurde auch vom OLG Koblenz in einem Beschluss vom 30.1.2013 (Az.: 5 U 324/12) getroffen, wonach der Auftragnehmer die Funktionstauglichkeit eines Werkes bzw. einer Leistung zuschulden hat.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Mangel"

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Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-07
Diese Norm legt die Planungskriterien für Warmwasser-Heizungsanlagen in Gebäuden mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 105 °C fest. Sie behandelt die Planung von: Wärmeerzeugungssystemen, Wärmeverteilungssystemen, Wärmeabgabesystemen, Regelanlag...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-04
Dieser Teil der Normenreihe DIN EN 806 legt Anforderungen an Betrieb und Wartung von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden und für Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb von Grundstücken nach DIN EN 806-1, fest. Die in der N...
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