Baurecht / BGB

Mangel

Von einem Mangel wird gesprochen, wenn eine vereinbarte Beschaffenheit für ein Werk bzw. eine Leistung nicht erreicht ist bzw. eine Abweichung zwischen der Ist- und der Soll-Beschaffenheit vorliegt. Letztere bestimmt sich entweder aus der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder aus der gemeinsam durch die Vertragspartner bei Vertragsabschluss vorausgesetzten (ggf. auch stillschweigend) Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung.
Demgegenüber ist eine Leistung frei von Mängeln, wenn:
  • sie die vereinbarte Beschaffenheit hat,
  • sich die Leistung für die gewöhnliche Verwendung eignet,
  • sie den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Die anerkannten Regeln der Technik werden vor allem durch die technischen Regeln bestimmt.
Die Aussagen zum Mangel gelten gleichermaßen für Mängel in der Bauausführung. Maßgebend sind die vereinbarten Eigenschaften für die Bauleistung, vorrangig die Ableitung der Soll-Beschaffenheit aus der Leistungsbeschreibung. Bei vorliegenden Mängeln werden sich Mängelansprüche ableiten.
Der vertragliche Leistungsumfang darf sich aber nicht nur auf die Herstellungspflicht des Werkunternehmers im Sinne der Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart beschränken. Der Mangelbegriff ist funktional weiter zu sehen, und zwar auf den Leistungsumfang einer zweckentsprechenden und funktionstauglichen Herstellung der Werkleistung.
Diese Auslegung lag auch einem Urteil durch das OLG Düsseldorf vom 26.3.2013 (Az.: 23 U 87/12) zugrunde. Danach begrenzt die mangelfreie Herstellung einer Leistung nicht die Erfolgshaftung des Auftragnehmers. Wird durch den Auftragnehmer erkannt, dass ggf. der Leistungserfolg gefährdet ist, dann sind Bedenken des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig anzumelden. Eine ähnliche Aussage wurde auch vom OLG Koblenz in einem Beschluss vom 30.1.2013 (Az.: 5 U 324/12) getroffen, wonach der Auftragnehmer die Funktionstauglichkeit eines Werkes bzw. einer Leistung zuschulden hat.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Mangel"

Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-07
Diese Norm legt die Planungskriterien für Warmwasser-Heizungsanlagen in Gebäuden mit einer maximalen Betriebstemperatur bis 105 °C fest. Sie behandelt die Planung von: Wärmeerzeugungssystemen, Wärmeverteilungssystemen, Wärmeabgabesystemen, Regelanlag...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-04
Dieser Teil der Normenreihe DIN EN 806 legt Anforderungen an Betrieb und Wartung von Trinkwasser-Installationen innerhalb von Gebäuden und für Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb von Grundstücken nach DIN EN 806-1, fest. Die in der N...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Andere Verjährungsfristen als nach § 13 Absatz 4 VOB/B sollen nur vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist. In solchen Fällen sind alle Umstände gegeneinander abzuwägen, insbesondere, wann etwaige Mängel wahrschei...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Andere Verjährungsfristen als nach § 13 Absatz 4 VOB/B sollen nur vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist. In solchen Fällen sind alle Umstände gegeneinander abzuwägen, insbesondere, wann etwaige Mängel wahrsch...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13508-1 (2013-01)
6.2.1 Einleitung Um die Leistungsfähigkeit zu beurteilen, ist die Kenntnis der möglichen Leistungsmängel erforderlich.Die Wahrscheinlichkeit von Leistungsmängeln sollte anhand der Ergebnisse der Untersuchung (siehe Abschnitt 5) ermittelt werden. Eini...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13508-1 (2013-01)
Anhand der Untersuchungsdaten (siehe Abschnitt 5) sollten die Ursachen jeglicher Leistungsmängel festgestellt werden. Bei mehr als einer möglichen Ursache sollte jede Ursache überprüft werden. Beispielsweise kann eine Verstopfung durch die Füllmenge ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13508-1 (2013-01)
6.3.1 Allgemeines Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit sind Kenntnisse über Art und Ausmaß der Folgen von Leistungsmängeln erforderlich. Mögliche Folgen von Leistungsmängeln sind einschließlich der Folgenden zu berücksichtigen.6.3.2 Setzungen Durch...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1988-100 (2011-08)
Zusätzlich zu DIN EN 1717:2011-08, 4.6, gilt:Um Schäden zu vermeiden bzw. rechtzeitig zu erkennen, sind die Trinkwasser-Installationen und die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate und Armaturen nach DIN EN 806-5 fristgerecht zu inspizieren u...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart wer...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Wenn Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232 bis 240 BGB, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.2. Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche siche...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12828 (2014-07)
3.1.1 verbundenes System mit der Heizungsanlage verbundenes System, das die Planung und die Heizlast der Heizungsanlage beeinflussen kannBEISPIEL Beispiele für derartige Systeme sind: Trinkwassererwärmungsanlagen; Lüftungs- und Klimaanlagen; Prozess...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Individualisiertes Betriebstagebuch liefern, mit Eintragungsmöglichkeiten für Zeitpunkte und Ergebnisse der Kontrollen und Wartungen sowie Beseitigung der festgestellten Mängel und durchgeführten Entleerungen und Entsorgungen, für Abscheideranlage fü...
Abrechnungseinheit: St

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