Einkauf im Baubetrieb

Materialeingangsprüfung

Vor dem Materialverbrauch sollte zunächst eine Materialeingangsprüfung erfolgen. Sie umfasst die
  • Mengenprüfung,
  • Zeitprüfung und
  • Qualitätsprüfung.
Bei der Mengenprüfung sind die tatsächlich gelieferten Mengen mit den in den Lieferscheinen bzw. Begleitpapieren angegebenen Mengen zu vergleichen. Die Kontrolle des tatsächlichen Liefertermins mit dem Termin gemäß Liefervertrag ist Gegenstand der Zeitprüfung. Schließlich ist noch die Qualitätsprüfung beim Materialeingang vorzunehmen. Dabei ist zu prüfen, ob die gelieferten Materialien den Anforderungen der Gütevorschriften, DIN-Vorschriften u. a. entsprechen.
Der Materialeingangsprüfung kommt auch mit Einführung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) zunehmende Bedeutung zu. Die BauPVO trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile erst seit 1. Juli 2013. Für die Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Bei der Mengenprüfung ist zugleich auch die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten bzw. die Übereinstimmungskennzeichnung zu kontrollieren und danach, ob die gelieferten Stoffe ggf. offensichtlich erkennbare Schäden aufweisen. Die CE-Kennzeichnung sollte mit den erforderlichen Angaben verglichen werden, ggf. auch eine interne Kennzeichnung der gelieferten Bauprodukte.
Die Materialeingangsprüfung ist auch von Bedeutung in Verbindung mit ggf. vorzubringenden Mängelansprüchen. Werden Mängel nicht unmittelbar nach Eingang festgestellt und gemeldet, dann verliert das Bauunternehmen ggf. seine Ansprüche zu Gewährleistung, weil ohne Mängelanzeige die erhaltenen Stoffe als „akzeptiert“ angesehen werden können.
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