Baubetrieb/Bauunternehmen

Materialmanagement im Bauunternehmen

Wichtigste Aufgabe im Rahmen des Materialmanagements ist die Verringerung des Materialaufwands, insbesondere durch
  • Anwendung rationeller Bautechnologien,
  • die preisgünstige Beschaffung und möglichst kurzfristig abrufbare Belieferung,
  • die ordnungsgemäße Lagerung und Sicherung des Materials, um Materialverluste zu vermeiden,
  • die laufende Kontrolle mittels Soll-Ist-Vergleich zu den Materialkosten und die Analyse von ggf. auftretenden Mehrverbräuchen.
Dem Materialmanagement im Bauunternehmen kommt auch mit Einführung der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO) zunehmende Bedeutung zu. Die BauPVO trat am 24. April 2013 in Kraft und ersetzt die bisherigen Regelungen im Bauproduktengesetz, einige Teile sind erst seit 1. Juli 2013 wirksam. Für die Materialien bzw. Bauprodukte gibt es mit der BauPVO verbundene Neuerungen und Änderungen. Darüber sowie über die wesentlichsten Inhalte für die Bauwirtschaft informiert ein Leitfaden, vorgelegt vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. unter dem Titel „Die neue EU-Bauproduktenverordnung“ vom November 2012.
Die neuen Aspekte aus der BauPVO sind künftig insbesondere im Rahmen des Materialmanagement, speziell beim Einkauf von Bauprodukten, als Stoffe zu berücksichtigen, bereits beginnend bei der Bestellung bis hin zur Eingangskontrolle auf der Baustelle und Rechnungsprüfung.
Bei der Materialeingangsprüfung als Mengenprüfung ist zugleich auch die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten bzw. die Übereinstimmungskennzeichnung zu kontrollieren und danach, ob die gelieferten Stoffe ggf. offensichtlich erkennbare Schäden aufweisen. Die CD-Kennzeichnung sollte mit den erforderlichen Angaben verglichen werden, ggf. auch eine interne Kennzeichnung der gelieferten Bauprodukte.
Speziell durch die Bauunternehmen bleibt zu prüfen, ob ein Bauprodukt für die vorgesehene Verwendung geeignet ist, d. h. die notwendigen Produkteigenschaften für den Einbau aufweist. Das erfordert auch festzustellen, ob die für den Einbau notwendigen Eigenschaften deklariert sind. Dafür bietet die Leistungserklärung zu Bauprodukten durch die Hersteller sowie die von diesen bereit gestellten weiteren Informationen eine wichtige Grundlage.
Die ist auch von Bedeutung in Verbindung mit ggf. vorzubringenden Mängelansprüchen. Werden Mängel nicht unmittelbar nach Eingang festgestellt und gemeldet, dann verliert das Bauunternehmen ggf. seine Ansprüche zu Gewährleistung, weil ohne Mängelanzeige die erhaltenen Stoffe als „akzeptiert“ angesehen werden können.
Bauprofessor-Redaktion
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