Mehrmenge Während der Bauausführung eines Bauauftrags kann es erforderlich sein, dass die für einzelne Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis (LV) die auszuführende Menge von der ausgeschriebenen Menge abweicht. Eine Mehrmenge liegt bei einer Baumaßnahme...
Preisanpassung bei Mehrmengen nach VOB/VHB Bei einem VOB-Vertrag kann ein Vertragspartner nach § 2 Abs. 3, Nr. 2 in der VOB Teil B verlangen, einen Einheitspreis (EP) anzupassen und neu zu vereinbaren, wenn die tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge mehr als 10 % von der Soll-Leistungsmen...
Mehrkosten bei Mehrmengen Bei einer Baumaßnahme auf Grundlage eines VOB-Vertrags kann ein Vertragspartner eine Preisanpassung bei Mehrmengen nach § 2 Abs. 3, Nr. 2 in VOB Teil B für die über 10 % hinausgehende Menge gegenüber der Soll-Menge bei einer Leistungsposition...
Vergütungsanpassung bei Mehrmengen Die Ist- Menge kann in der Bauausführung von der Soll- Menge einer im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschriebenen Leistungsposition abweichen. Nach der Regelung in § 2 Abs. 3, Nr. 1 und 2 der VOB/B wird von einer Mengenänderung gesprochen, wenn di...
Mengenmehrung Weicht die tatsächlich ausgeführte Leistungsmenge einer Position im Leistungsverzeichnis (LV) mehr als 10 % nach oben von dem im Vertrag vorgesehenen Leistungsumfang ab, liegt eine Mengenmehrung vor. Eine Preisanpassung ist dann auf Verlangen eines V...
Mengenänderung Ein vereinbarter Einheitspreis (EP) gilt bei einem VOB-Vertrag nach § 2 Abs. 3, Nr. 1 VOB/B unverändert für Mengenabweichungen von dem im Vertrag vorgesehenen Leistungsumfang um nicht mehr als 10 %, also im Bereich von 90 % bis 110 % der im Vertrag v...
Nachtragspreise bei Mehrmengen prüfen und nachweisen 02.02.2014 Wenn die tatsächlich ausgeführte Menge einer Position um mehr als 10 % über der vereinbarten Menge liegt, ist gemäß VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 2 "für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ein neuer Preis unter Berücksichtigung d...
Nachtragskalkulation – Bleibt der gute Preis immer gut? 31.05.2013 Grundsätzlich gilt im Rahmen der Nachtragskalkulation – egal ob es sich um eine Mengenmehrung/-minderung, geänderte Leistung oder zusätzliche Leistung nach VOB/B handelt – der Grundsatz „Guter Preis bleibt guter Preis – schlechter Preis bleibt schlec...
Ist die vorkalkulatorische Preisfortschreibung wirklich zu Ende? 11.06.2020 Früher war alles ganz einfach. Beim VOB/B-Vertrag galt die Regel „guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“. Alle Abweichungen vom Ursprungsleistungsverzeichnis wurden im Wesentlichen auf Basis der Urkalkulation abger...