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Mindestlohn für die Abfallwirtschaft

Mindestlohn für die Abfallwirtschaft
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Für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung, sowie Winterdienst haben sich die Tarifvertragspartner auf folgende einheitliche Mindestlöhne im gesamten Bundesgebiet verständigt:
  • ab 01.10.2019 bis 30.09.2020 von 10,00 €/ Stunde (vorher 9,10 €/ Stunde),
  • ab 01.10.2010 bis 30.09.2021 von 10,25 €/ Stunde und
  • ab 01.10.2021 bis 30.09.2022 von 10,45 €/ Stunde.
Hierfür wurde die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) beantragt.
Dieser Mindestlohn ist für alle Betriebe oder selbstständigen Betriebsabteilungen maßgebend, die überwiegend gewerbsmäßig oder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen.
In folgenden artverwandten Leistungssparten gelten ebenfalls verbindliche Mindestlöhne:
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