Lohn / Tarif / Rente

Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bildet die Grundlage für den Mindestlohn. Dieser soll sicherstellen, dass Lohndumping verhindert wird. Spezifische Aussagen treffen die Tarifverträge der jeweiligen Branche.
Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk
Bild: © f:data GmbH
Im Schornsteinfegerhandwerk gilt wie in den Vorjahren ein bundeseinheitlicher Mindestlohn.
Der beantragte Mindestlohn beträgt seit 1. Oktober 2018 mit der Laufzeit bis 31. Dezember 2020 = 13,20 € je Stunde vorher in 2017 = 12,95 € je Stunde).
Verbindliche Mindestlöhne gelten ebenfalls als
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