Rechtsformen/ ARGE

Mini-GmbH

Als Mini-GmbH wird umgangssprachlich gelegentlich die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) bezeichnet, die seit Inkrafttreten der Reform des GmbH-Rechts auf Grundlage des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) zum 1. November 2008 als eine spezielle GmbH-Variante gegründet werden kann. Dafür ist lediglich ein symbolisches Mindeststammkapital von einem Euro erforderlich. Von Vorteil ist die vereinfachte Unternehmensgründung, vor allem ein interessanter Einstieg für Existenzgründer als Ein-Personen-Gesellschaft. Die Gründung bedarf aber auch der notariellen Beurkundung. Dafür hat der Gesetzgeber ein Musterprotokoll zur Ausfüllung vorgegeben.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Mini-GmbH"

DIN-Norm
Ausgabe 2011-09
Dieses Dokument wurde vom NA 005-01-11 AA „Barrierefreies Bauen“ im Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet.Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohn...
- DIN-Norm im Originaltext -

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