Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Motorleistung von Baumaschinen

Bei Baumaschinen und Geräten in den Gerätearten mit Antriebsmotoren gilt als Kenngröße Kilowatt (kW) in der Neuauflage der Baugeräteliste (BGL) 2020 (vorher BGL 2015) nach den Nutzungshinweisen der BGL (Bauverlag BV Gütersloh, S. 15).
Spezielle Aussagen zur Motorleistung definieren für:
  • Baumaschinen die ISO 3046-1 und ISO 9249 als „Blockierte ISO-Nutzleistung (IFN)“ und
  • Kraftfahrzeuge nach ISO 1585 und EG-Richtlinie 97/21/EG.
Die Motorleistung ist die bestimmende Größe für den Verbrauch von Kraft- und Betriebsstoffen und die Ermittlung der dafür anfallenden Kosten, beispielsweise bei Baumaschinen mit Verbrennungsmotoren. Der Kraftstoffverbrauch ändert sich mit der Last, der Drehzahl sowie dem Betriebs- und Verschleißzustand. Dafür ist für den Verbrauch die Angabe des Herstellers in kg pro Betriebsstunde (kg/h) oder in Liter pro Betriebsstunde (l/h) für einen definierten Betriebszustand von Interesse. Für die Umrechnung von Liter auf kg Dieselkraftstoff kann der Faktor = 0,84 (Dichte 0,82 bis 0,845 kg/l nach EN ISO 3675) angesetzt werden.
Motorleistung von Baumaschinen
Bild: © Dmitry Kalinovsky, 123RF.com
Mit Bezug auf die Aussagen unter Tz. 3.4.1 in der BGL 2020 (Bauverlag Gütersloh, S. 15) können folgende Ansätze verwendet werden:
  • Kraftstoffverbrauch von 80 bis 170 g/kWh und
  • Kosten für den Schmierstoffverbrauch von 3 bis 12 % der Kraftstoffkosten je nach Gerätetyp und Fabrikat, wobei zum AdBlue-Verbrauch meistens über alle Gerätetypen je nach Fabrikat mit 2 bis 10 % vom Kraftstoffverbrauch gerechnet werden kann
Bei Baumaschinen mit Elektromotoren ist die Motorleistung (kW) in der Regel die heranzuziehende Kenngröße. Sie ist auf dem Typenschild des Herstellers vermerkt.
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