Unzulässige Kombination: Mangelbeseitigung und Kostenübernahmeerklärung
Für Auftragnehmer ist es ärgerlich, wegen angeblicher Mängel am Gewerk in Anspruch genommen zu werden. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn für die betreffende Situation am Bau ggf. auch andere Handwerksunternehmen als schadensursächlich in Betracht kommen...