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Vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) wurden die Zuschlagssätze zu Lohn- und Gehaltszusatzkosten für das Bauhauptgewerbe nach den Musterberechnungen zum Stand Juli 2021 für die unterschiedlichen Tarifgebiete – Ostdeutschland und Westdeutschland – aktualisiert.
Tarifgebiet |
Juli 2021 im Durchschnitt |
ehemals Juli 2020 |
in Ostdeutschland |
76,72 % |
75,65 % |
o speziell für Sachsen |
76,13 % |
75,01 % |
in Westdeutschland |
82,79 % |
83,33 % |
Zu detaillierteren Aussagen der erforderlichen Aktualisierung wird auf Lohnzusatzkosten mit speziellen Ansätzen und begrifflichen Erläuterungen einzelner Positionen verwiesen.
Den Musterberechnungen liegen Durchschnittswerte zugrunde, soweit nicht gesetzliche und/oder tarifliche Vorgaben heranzuziehen sind. Aufgrund der jeweiligen Bedingungen in Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes wird ein betriebsindividueller Zuschlagssatz vom exemplarischen Durchschnittssatz der Musterberechnung abweichen.
Folglich sollten die betrieblich anzusetzenden Zuschlagssätze für die jeweilige Angebotskalkulation geprüft, angepasst und bei Anforderung in den ergänzenden Formblättern Preis (EFB-Preis) 221 und 222 nach Vergabehandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) in Zeile 1.2 zu den lohnbezogenen Kosten im engeren Sinne der Lohnzusatzkosten ausgewiesen werden.
Als Grundlage für die Überprüfung kann das Berechnungsschema der Musterberechnung für Lohnzusatzkosten unter „Kalkulationshilfen“ herangezogen werden, zugleich auch für eine getrennte Berechnung nach den Tarifgebieten West- und Ostdeutschland. Weiterhin lassen sich auch Zuschlagssätze mit unterschiedlichen Ansätzen bzw. mit und ohne Umlage für ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) bestimmen.
Die Gehaltszusatzkosten können ebenfalls in einem Zuschlagssatz zur Basis der Bruttogehälter von Angestellten und Polieren als Basis bestimmt werden. In den aktualisierten Musterberechnungen des HDB für das Bauhauptgewerbe werden die durchschnittlichen Tarife der Gehaltsgruppen zwischen VI und VII (nach TV-Gehalt der Tarifgebiete vom 17. September 2020) herangezogen.
Die Musterrechnungen weisen zum Stand Juli 2021 und mit Vergleich zum Vorjahr folgende Zuschlagssätze aus:
Tarifgebiet |
Stand Juli 2021 |
ehemals Juli 2021 |
Für Angestellte im Durchschnitt: |
Ostdeutschland |
54,18 % |
54,28 % |
Westdeutschland |
61,19 % |
60,80 % |
Für Poliere im Durchschnitt: |
Poliere aufsichtsführend: |
Ostdeutschland |
71,05 % |
70,82 % |
Westdeutschland |
80,04 % |
78,02 % |
Poliere tatsächlich: |
Ostdeutschland |
63,00 % |
62,59 % |
Westdeutschland |
71,81 % |
69,59 % |
Den Differenzierungen liegen unterschiedliche Anwendungen bei der Kalkulation zugrunde, so
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bei Angestellten (technische und kaufmännische Angestellte in der Verwaltung) entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit und
-
speziell für Bauleiter, Poliere und Schachtmeister nach:
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„Poliere tatsächlich“ gemäß der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit mit Abrechnung nach Stundensätzen sowie
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„Poliere aufsichtsführend“ bei Kolonneneinordnung und Berechnung über die Kalenderarbeitszeit für die Kalkulation.
Hierzu gilt ebenfalls die Aussage, dass betriebsindividuelle Zuschlagssätze aufgrund der jeweiligen Bedingungen in Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes vom Durchschnittssatz abweichen werden. Für zu berechnende Stundensätze für Bauleiter und Poliere bei Leistungen gegenüber Dritten ist jeweils auch das betreffende Gehalt der Person als Basis für die Zuschlagsbestimmung zu berücksichtigen.
Für weitere Erläuterungen sei verwiesen auf Gehaltszusatzkosten mit speziellen Ansätzen und begrifflichen Erläuterungen einzelner Positionen.