Einfach online ausfüllen und prüfen

Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com
Nicht oder verspätet vorgelegte Formblätter Preise (EFB-Preise) können zum Ausschluss des Angebots bzw. zur Nichtberücksichtigung nach VOB/A führen. Neben der Bedeutung der EFB-Preise für die Beurteilung der Angebote, ist zunehmend die Prüfung und Wertung von Nachtragsangeboten als Schwerpunkt zu sehen. Die einfache Online-Erstellung der Formblätter unter www.efb-preis.deerfordert nur wenige Einstellungen.
Sie kann auch nach der erfolgten Angebotskalkulation erfolgen, wenn die Kalkulation selbst keine Aufbereitung bietet.
Voraussetzung für die Aufbereitung der Formblätter sind folgende Einstellungen:
-
Eingabe des Wertes der Angebotssumme des Angebots oder Übernahme aus den Positionen des Angebots-LV,
-
betriebs- oder ggf. auftragsbezogene Angaben zum Mittellohn in € je Stunde sowie zu den Lohnzusatzkosten und Lohnnebenkosten in % zur Basis Mittellohn,
-
betriebsindividuelle oder auftragsbezogene Angaben zu den direkt kalkulierten Kostenarten (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten) als Anteile in % vom Umsatz bzw. der Angebotssumme,
-
betriebsindividuelle oder auftragsbezogene Anteile in % vom Umsatz bzw. der Angebotssumme zu den Baustellengemeinkosten (BGK) und Allgemeinen Geschäftskosten (AGK),
-
Anteile von Nachunternehmerleistungen und der vorgesehene Zuschlagssatz für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn.
Danach erfolgt rechnerintern unter www.efb-preis.dedie Erstellung der Formblätter einfach und sicher mit der Möglichkeit des Ausdrucks der ausgefüllten Formblätter, und zwar in der abgabereifen Form.
Mit der Beifügung der Preisblätter zum Angebot sollen die Bauverwaltungen und Vergabestellen die Möglichkeit erhalten, eine sachgerechte Angebotswertung im Hinblick auf die Angemessenheit der angebotenen Preise sowie die Plausibilität der gemachten Angaben zu den Kalkulationsgrundlagen vornehmen zu können. Da in der Regel mehrere Bieter ein Angebot für eine Ausschreibung abgeben, wird der Vergleich zu den Angaben in den Preisblättern von Interesse und für Beurteilungen wichtig sein.
Zunächst wäre zu prüfen, ob sich die Angaben des Bieters in den Formblättern Preise mit den Preisaussagen im Angebot decken. Anschließend wird der Auftraggeber die Einzelansätze vergleichen und ggf. auftragsbezogen näher untersuchen.
Bei Zweifeln zu den Angaben sind die öffentlichen Auftraggeber nach Tz. 4.1.2.1 der Richtlinie zum Formblatt 331 im VHB-Bund, Ausgabe 2008 verpflichtet, die Einzelansätze zu vergleichen sowie auftrags- und ggf. betriebsbezogen zu prüfen.
Ein EFB-Preisspiegel zu den Kalkulationsaussagen der Bieter kann und wird die Plausibilitätskontrolle des Angebotsinhalts unterstützen sowie bauwirtschaftliche Zusammenhänge erkennbar machen. Daraus lassen sich beispielsweise Erkenntnisse ableiten über den Deckungsbeitrag und seine Struktur, Stundensätze zu Kostenelementen, Leistungen, Umsatz u.a.
Mit der Funktion „EFB-Preis prüfen“ können unmittelbar die notwendigen Prüfungen und Wertungen erfolgen, und zwar nach folgenden Aufgaben und Schritten:
A. Vor der Vergabe: Aufstellung eines EFB-Preisspiegels
Die Überprüfung erfolgt in drei Schritten:
-
Abgabe der EFB-Preis sachlich prüfen
Bei Nichtabgabe erfolgt der Ausschluss von der Vergabe.
-
EFB-Preis auf rechnerische Richtigkeit prüfen
Bieter anlegen. Einen Teil der Angaben erfassen. Den Rest durch Plausibilitätsprüfung berechnen lassen. Prüfprotokoll ausdrucken. Vergleich mit Original, Berichtigung fordern und dokumentieren.
-
EFB-Preis inhaltlich werten
Bauwirtschaftliche Kennzahlen werden über einen EFB-Preisspiegel ermittelt. Unterschiedliche Kalkulationsangaben werden vergleichbar gemacht. Bauwirtschaftliche Diagnose über EKT und Deckungsbeitrag, Fremd- und Eigenleistungen sowie von auftragsbezogenen Stundensätzen im Vergleich.
B. Nach der Vergabe: Nachträge durch Ausgleichsberechnung bewerten
Nach der Vergabe sind die EFB-Preis Angaben die Grundlage zur Nachtragsprüfung. Für den ausgewählten Bieter/Auftragnehmer kann mit den EFB-Preis automatisch eine Ausgleichsrechnung über die Gesamtpreise angelegt werden.
Nachträge kommen selten allein und sind zeitnah zu prüfen. Diese sind Mehr- und Mindermengen, Leistungsänderungen, Wegfall von Teilleistungen oder Zusätzliche Leistungen. Bevor die Vergütungsanpassungen vereinbart werden, sollten diese Nachtragspositionen zeitlich gebündelt und in einer Ausgleichsrechnung überprüft werden.
Die Nachtragspositionen werden über die Gesamtpreise eingelesen oder erfasst. Aufgrund der EFB-Preis Angaben wird automatisch ein Vergütungsanspruch oder ein Erstattungsbetrag ermittelt. Die Berechnung wird prüfungssicher offen gelegt.