Baurecht / BGB

Musterverträge richtig angewandt: Die Gestaltung der Umsatzsteuervereinbarung im Vertrag

29.07.2011
Musterverträge richtig angewandt: Die Gestaltung der Umsatzsteuervereinbarung im Vertrag
Bild: © Andreas Wechsel, Fotolia.com
Im Vertragsmuster zum BGB-Bauvertrag ist in § 3 Vergütung unter Ziffer 1 die Angabe der vereinbarten Netto-Vergütung vorgesehen. In Ziffer 3 Satz 1 ist geregelt, dass die Vergütungszahlung zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erfolgen soll.
Ändert sich die Mehrwertsteuer während des Abwicklungszeitraumes des Bauvertrages, böte diese Klausel dem Unternehmer die Möglichkeit, von seinem Vertragspartner die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erhöhte Umsatzsteuer erstattet zu bekommen. Diese Vertragsbedingungen sind im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig.
In Verbraucherverträgen verstoßen diese Klauseln bei Verwendung durch den Unternehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegen § 309 Nr. 1 BGB, wonach der Vertragspartner davor geschützt werden soll, dass bei vereinbarten Leistungsfristen von weniger als 4 Monaten der vereinbarte Preis einseitig vom Verwender erhöht werden kann, vgl. BGH DB 1980, 1391. Eine Abwälzung von Umsatzsteuererhöhungen auf den Verbraucher soll nur individualvertraglich möglich sein.
Im Bauvertrag mit Verbrauchern sollte deshalb zunächst ein expliziter Ausweis der Netto- und Bruttovergütung erfolgen. Darüber hinaus sollte vereinbart werden, dass Änderungen des Umsatzsteuersatzes beide Vertragsparteien zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigen sollen, wobei dies nicht für Leistungen gilt, die innerhalb von 4 Monaten erbracht werden sollen.
Dieser Beitrag wurde verfasst von Rechtsanwalt Thomas Eichler, Dresden, ra-th.eichler@t-online.de
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