04.04.2014 | Software

Keine Baukalkulation ohne Finanzplan

Keine Baukalkulation ohne Finanzplan
Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com
Die Baukalkulation setzt für die Ermittlung von Einheitspreisen (EP) neben der direkten Bestimmung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)auch die Zurechnung der Gemeinkostensowie von Wagnis und Gewinn (W&G)voraus. Insbesondere für die Zuschlagskalkulation sind Zuschlagsätze erforderlich, wobei stets ein betrieblicher Finanzplan als Grundlage für die Ableitung dienen sollte. Er gilt als inhaltliche Schnittstelle zwischen der betrieblichen und auftragsbezogenen Kosten- und Leistungsrechnung.
Für die konkrete Preisermittlung ist es sehr wichtig, die direkten und indirekten Kosten in Bezug zu den Leistungen zu kalkulieren. Sie werden in der Zuordnung von Kostenarten und Kostenkomplexen deutlich. Die einzelnen Werte bauen auf den Erfahrungen der Vergangenheit auf (Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und Jahresabschlussdokumente) und sind mit den zukünftigen Erwartungen für das laufende Jahr abzugleichen. Alle nötigen Schritte werden nachfolgend am Beispiel der Bausoftware nextbaupraktisch erläutert.
In dieser Software sind bereits 17 Musterfinanzpläne hinterlegt. Differenziert nach der Größe des Bauunternehmens und nach Leistungssparten für die Bauleistungen. Den enthaltenen Grunddaten liegen praktische und über Jahre geprüfte Aussagen zugrunde, die repräsentativ die betreffenden Leistungssparten betriebswirtschaftlich widerspiegeln.
Diese Musterfinanzpläne liefern vordurchdachte und praktische Erfahrungswerte, die betriebsindividuell angepasst werden können und in der Regel auch sollten. Mit ihrer Hilfe wird es rationell möglich, die Einheitspreise hinsichtlich des Anteils an Gemeinkosten zu kalkulieren und zugleich die Anforderungen beispielsweise aus den ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) zu erfüllen.
Keine Baukalkulation ohne Finanzplan
Bild: nextbau-Finanzplan
Es können auch eigene Finanzpläne komplett neu angelegt werden. Einzugeben ist aber auf jeden Fall der voraussichtliche Jahresumsatz bzw. die Gesamtbauleistung des Unternehmens. Daraus lassen sich nachfolgend durchschnittliche Ansätze für die Anteile und Zuschläge ableiten.
Für den Finanzplan werden nun schrittweise die Werte des eigenen Betriebs eingetragen. Diese ergeben die Umsatzstruktur als Zusammensetzung der Kosten nach Kostenartenund den Komplexen wie EKT, Baustellengemeinkosten (BGK), Allgemeinen Geschäftskosten (AGK)sowie NU-Leistungen (Leistungen der Nachunternehmer (NU)und W&G für den durchschnittlich angesetzten Jahresumsatz des Unternehmens.
  1. Lohnkosten
    Lohnkosten umfassen die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer einschließlich Lohnzusatzkosten(gesetzliche, tarifliche und sonstige Sozialkosten) und Lohnnebenkosten, wie sie in die Berechnung des Kalkulationslohnsanalog den Aussagen in den ergänzenden Preisblättern (EFB-Preis) 221 und 222 in Zeile 1.4 eingehen. Die Inhalte entsprechen den Kontenaussagen der Kostenartengruppe 60 im Baukontenrahmen (BKR)oder Kostenartengruppen 411/3 im Musterkontenrahmen Baugewerbe (MKR).
    Die Lohnkosten werden differenziert nach:

    • EKT: Dabei handelt es sich stets um Lohnkosten, die den einzelnen Teilleistungen für die Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) direkt zugeordnet und im Einheitspreis ausgewiesen werden können.
    • BGK: Ein ausgewiesener Anteil umfasst Lohnkosten der gewerblichen Arbeitnehmer für Leistungen, die für die Baustelleneinrichtung(Transport, Aufbau und Beräumen) der Baustelle anfallen, wenn Leistungen dafür erforderlich sind und nicht in anderer Form kalkuliert oder abgegolten werden.
    • AGK: Lohnkosten für gewerbliche Arbeitnehmer fallen in der Regel nicht als AGK an, Anteile werden dafür nicht geplant.
  2. Gehaltskosten
    Gehaltskosten werden geplant und fallen an für die Aufsichtspersonen (Polier und Meister) sowie die Leitung der Bauausführung (Bauleiter) und für die Geschäftsleitung. Eingeschlossen sind wiederum die Gehaltszusatzkostenund die Gehaltsnebenkosten, soweit dafür Zahlungsansprüche zu planen und zu leisten sind. Die Inhalte der Gehaltskosten entsprechen den Kontenaussagen der Kostenartengruppe 60 (Poliere) und 61 für die technischen und kaufmännischen Angestellten im BKR oderKostenartengruppe 414/6 im MKR.
    Eine gesonderte Situation liegt bei Einzelunternehmenund Personengesellschaftenvor. Der Einzelunternehmer bzw. Bauhandwerksmeister als Inhaber ist kein Angestellter und folglich kein Gehaltsempfänger. In diesem Fall sollte ein vergleichbares Entgelt für die Tätigkeit des Inhabers als kalkulatorischer Unternehmerlohnkalkulatorischer Unternehmerlohn in den Kosten geplant bzw. statistisch angesetzt werden, damit kalkulatorische Vergleichbarkeit gewahrt bleibt.
    Die Gehaltskosten werden differenziert nach:
    • EKT: Soweit Gehaltskosten für Poliere oder andere Aufsichtskräfte in die Berechnungen des Mittel- bzw. Kalkulationslohns (Zeile 1.1 bis 1.4 in den EFB-Preis 221 und 222) einbezogen werden, kann und sollte hier ein Anteil ausgewiesen werden. In großen Bauunternehmen ist dies meistens der Fall, wogegen mittelgroße und kleinere Bauunternehmen die Aufsichtsgehälter meistens nicht in den Kalkulationslohn einbeziehen. Ein Bauhandwerker mit nur wenig Beschäftigten wird meistens zu einem gewissen Teil selbst produktiv mitarbeiten, folglich sollte dann auch ein Anteil bei den EKT geplant bzw. zugeordnet werden.
    • BGK: Hierzu rechnen die Aufsichtskosten (Poliere, Meister), soweit sie nicht in den Mittel- bzw. Kalkulationslohn geplant werden bzw. enthalten sind, weiterhin die Gehaltskosten einschl. Gehaltszusatz- und Gehaltsnebenkosten für die Bauleiter. Letztere können und werden in den kleinen bis mittelgroßen Bauunternehmen oft auch innerhalb der AGK geplant und erfasst, was dann zu berücksichtigen wäre. Ausgegangen wird weiterhin noch davon, dass die Baustelleneinrichtung nicht immer eine "Besondere Leistung" darstellt, die als Position im LV ausgeschrieben ist, sondern als Nebenleistung gilt und über die BGK den Einheitspreisen zugeschlagen wird.
    • AGK: Bei den zu berücksichtigenden Anteilen handelt es sich um Gehaltskosten der Angestellten in der Geschäftsleitung, ggf. auch um die einbezogenen Gehaltskosten für die Bauleiter sowie einem statistisch zugerechneten kalkulatorischen Unternehmerlohn bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften.
  3. Baustoffe/Material-Kosten
    Hierzu rechnen alle Kosten der Einbaustoffe, die unmittelbar in die Bauleistung des Bauauftrags sowohl mengen- als auch wertmäßig eingehen, für die Baustelleneinrichtung eingebaut bzw. verbraucht werden und ggf. in der Geschäftsleitung für Baureparaturen u.a. sowie als Fertigungsstoffe in den Hilfs- und Nebenkostenstellenbenötigt werden. Der Ausweis erfolgt in der Regel in den Kontenklassen der Kostenartengruppe 62 im BKR und Kostenartengruppe 42 im MKR.
    Die Materialkosten werden differenziert nach:
    • EKT: Hier handelt es sich ausschließlich um Einbaustoffe, die für die Einheitspreise der LV-Positionen direkt kalkuliert werden.
    • BGK: Materialeinsatz innerhalb und für die Baustelleneinrichtung.
    • AGK: Kosten für Baustoffe evtl. für Baureparaturen u.a. sowie Fertigungsstoffe ggf. in Hilfs- und Nebenbetrieben des Unternehmens.
  4. Hilfsstoffe
    Hilfsstoffe umfassen die Kosten für Rüstung, Schalung, Verbau (RSV) in der Bauausführung, die nur wertmäßig in die Bauleistung eingehen. Weiterhin zählen hierzu auch alle die für die Bauausführung erforderlichen Kleinmaterialien, Kosten für Werkzeuge, Arbeitsschutzmaterialien u.a. sowie die für die Leitung und in der Verwaltung benötigten Hilfsmaterialien wie Büromaterial. Der buchhalterische Ausweis erfolgt in der Regel in den Konten der Kostenartengruppen 63, 650 und 670 im BKR und Kostenartengruppen 43, 457 und 480 im MKR.
    Die Hilfsstoffkosten werden differenziert nach:
    • EKT: Kosten für RSV, die - soweit wie möglich - direkt in den Einheitspreisen kalkuliert werden.
    • BGK: Kosten für RSV im Rahmen der Baustelleneinrichtung, soweit keine direkte Zuordnung zu den einzelnen Positionen des LV möglich ist. Weiterhin Kosten für die baustellenbezogenen Kleinmaterialien, Werkzeuge und Arbeitsschutzmaterialien.
    • AGK: Kosten für Büromaterial u.a. sowie ggf. Werkzeugkosten, Kosten für Arbeitsbekleidung u.a., wenn nur eine zentrale Verwaltung dafür erfolgt.
  5. Geräte/Kfz-Ausstattungen
    Hierzu rechnen bei eigenen Baumaschinen und Gerätendie kalkulatorischen Kosten (AVR-Wert- Abschreibung und Verzinsung sowie Reparaturkosten) nach der Euroliste BGL 2007, bei Fremdgeräten und Leasing die Kosten für Mieten, Pachten und Leasing, die Abschreibungen für eigene Kfz, Betriebs-, Baustellen-, Geschäfts- und Büroausstattungen. Der Nachweis erfolgt in der Regel in den Konten der Kostenartengruppen 64 und 65 im BKR und Kostenartengruppen 44 und 45 im MKR.
    Die Gerätekosten werden differenziert nach:
    • EKT: Kosten für AVR sowie Mieten und Leasingraten für Leistungsgeräte (z.B. Bagger, Planierraupe, Putzmaschine u.a.), die direkt in den Einheitspreisen der betreffenden LV-Positionen kalkuliert werden.
    • BGK: Kosten für AVR sowie Mieten, Pachten und Leasingraten für die Bereitstellungsgeräte im Rahmen der Baustelleneinrichtungen und -ausstattungen, ggf. einschl. Kosten der Büroausstattung für die Bauleitung und Baustellenfahrzeuge.
    • AGK: Kosten der Abschreibungen für Gebäude, Betriebs- und Büroausstattung für die Leitung und Verwaltung sowie für den eigenen PKW-Fuhrpark bzw. Leasingraten bei Fremd-PKW.
  6. Betriebsstoffe
    Die Kosten der Betriebsstoffe umfassen den Verbrauch von Treib-, Brenn- und Schmierstoffen sowie von Elektroenergie, Heizung und weiteren Mitteln wie Reinigungsmitteln u.a. Der Ausweis erfolgt allgemein in den Konten der Kostenartengruppe 626 im BKR und Kostenartengruppe 424 im MKR.
    Die Betriebsstoffkosten werden differenziert nach:
    • EKT: Kosten der Betriebsstoffe ausschließlich für die Leistungsgeräte.
    • BGK: Kosten der Betriebsstoffe für die Bereitstellungsgeräte, Baustellenfahrzeuge sowie für Medien und Heizung, die einzelnen LV-Positionen nicht direkt zugeordnet werden können.
    • AGK: Betriebsstoffkosten für den PKW-Fuhrpark, Kosten für erforderliche Medien in der Verwaltung und für die Leitung.
  7. Sonstige Kosten
    Nachweise erfolgen allgemein auf den Konten der Kostenartengruppe 67 im BKR und Kostenartengruppe 48 im MKR.
    Die Sonstigen Kosten fallen wie folgt differenziert an:
    • EKT: Hierzu zählen Kosten für technologische Transporte, Bauschuttentsorgung und evtl. anfallende Kippgebühren, die direkt in die Kalkulation der Einheitspreise einbezogen werden.
    • BGK: Kosten im Rahmen für Baustelleneinrichtungen wie z.B. Pachten für Mietung von Gelände, Baustellentransporte u.a.
    • AGK: Hierzu zählen alle Kosten in der Leitung und Verwaltung wie Beiträge und Versicherungen, Porto und Telefon, Rechts- und Beratungskosten, Werbungs-, Reise- und Repräsentationskosten, u.a.
    Die Summe der ausgewiesenen Kostenarten 1. bis 7. umfasst die Gesamtkosten für die Eigenleistung, zugleich differenziert nach EKT, BGK und AGK sowie jeweils insgesamt. Als Eigenleistungen gelten jene Bauleistungen, die vom Bauunternehmen selbst, d.h. mit eigenen Kapazitäten ausgeführt werden. Nicht einbezogen sind die NU-Leistungen.
  8. NU-Leistungen
    NU-Leistungen sind Kosten, die bei der Ausführung von Bauleistungen durch fremde Unternehmen anfallen. Sie umfassen Kosten der Leistungen der Nachunternehmer (NU)und Fremdarbeitskosten. Letztere sind meistens nur von Dritten ausgeführte Lohnleistungen, z.B. Bewehrungsarbeiten, Montage- und Transportarbeiten u.a. Auf diese Leistungen wird für die Kalkulation der Einheitspreise noch ein Zuschlag (zur Abgeltung von Gemeinkosten) hinzugerechnet. In der Baupraxis sind Sätze zwischen 8 % und 15 % üblich. Die Kosten werden in der Regel in den Konten der Kostenartengruppe 66 im BKR und Kostenartengruppen 46 und 47 im MKR nachgewiesen.
    Die NU-Leistungen werden differenziert nach:
    • EKT: Kosten für NU und Fremdarbeitskosten, soweit sie unmittelbar für eine Position des LV anfallen und direkt kalkuliert werden.
    • BGK: Kosten für NU und Fremdarbeitskosten, soweit sie für die Baustelleneinrichtung erforderlich sind.
  9. Gesamtkosten und Gesamtleistung
    Nach Hinzurechnung der Kosten für die NU-Leistungen stellen sich die Gesamtkosten für die Gesamtleistungdar, wiederum differenziert nach EKT, BGK und AGK sowie insgesamt. Als Gesamtleistung gilt die im Zeitraum (z.B. Geschäftsjahr) insgesamt hergestellte Leistung im Bauunternehmen, d.h. die dem Finanzamt als Umsatz zu meldenden steuerbaren Beträge für Leistungen, und zwar ohne Umsatzsteuer.
    Einbezogen sind dabei nicht nur die mit Schlussrechnungabgerechneten Bauleistungen, sondern auch erhaltene Vorauszahlungenund die mit Abschlagsrechnungenberechneten Bauleistungen, jeweils aber auch ohne Preisnachlässe. Der Ausweis erfolgt im Baukontenrahmen allgemein unter den Konten der Kontengruppen 50 - 52 für die Umsatzerlöse und Kontengruppe 53 zu Bestandsänderungen der unfertigen und fertigen Leistungen. In dieser Höhe werden die Leistungen auch in der Bauberichterstattung (MBB - Monatsbericht im Bauhauptgewerbe) gemeldet.
    In den Musterfinanzplänen wird die Gesamtleistung gleich 100 % gesetzt und zur Gesamtleistung die Kostensummen der einzelnen Kostenarten, der Gesamtkosten für die Eigen- und Gesamtleistung sowie Wagnis und Gewinn als prozentuale Anteile ausgewiesen.
    Wagnis und Gewinn entspricht in der Summe in den Musterfinanzplänen dem Ausweis des operativen Ergebnisses aus der Baudurchführung, d.h. des Betriebsergebnisses, wie es sich im Rechnungswesen darstellt. Rechnerisch stellt sich Wagnis und Gewinn in den Musterfinanzplänen als Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Gesamtleistung dar. In der Praxis wird der geplante Betriebsgewinn annähernd mit dem Kalkulationsansatz für W&G gleichlautend sein. Eine Differenzierung nach Wagnis und Gewinn kann von betriebswirtschaftlichem Interesse sein, beispielsweise bei Vergütungsanpassungen von Preisen bei Mindermengen bzw. daraus resultierenden Minderleistungen.
    In nextbau lassen sich nun die prozentualen Anteile aus der Umsatzstruktur anzeigen. Diese werden nach verschiedenen Differenzierungen aufgelistet wie beispielsweise:
    • prozentuale Anteile der EKT-Kostenarten am Umsatz,
    • BGK nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Anteilen,
    • W&G nach den Anteilen von Wagnis und Gewinn,
    • Deckungsbeitragnach dem Anteil am Umsatz sowie differenziert nach den Anteilen der Komplexkosten,
    • Umsatz nach den Anteilen Eigenleistung und NU-Leistungen.
    • Zuschlägen, wie sie sich für die "Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen" ableiten. Unterschiedlich hoch für eine einfache oder differenzierte Zuschlagskalkulationmit vorbestimmten Zuschlägen. Die Zuschläge können betriebsindividuell verändert und eingegeben werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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