Gesetzesentwurf auf dem Prüfstand der Experten

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Den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden legte die Bundesregierung jetzt den Bau- und Immobilienverbänden in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses vor.
Der Entwurf sieht vor, dass Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden Aufwendungen für energetische Sanierungen über 10 Jahre verteilt wie Sonderausgaben abziehen können. Förderfähig sind alle Gebäude, die vor 1995 errichtet wurden. Auch bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, „mit denen erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet“.
Trotz genereller Zustimmung gab es von den Verbänden deutliche Kritik.
So fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) z.B. noch Detailänderungen: "Es muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass alle Maßnahmen als förderfähig gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu beitragen, das geforderte energetische Niveau zu erreichen und die bisher bereits in den KfW-Programmen zur CO2-Gebäudesanierung gefördert worden sind. Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert."
Vor allem fehlt dem ZDB im Förderinstrumentarium des Gesetzentwurfes der Ersatzneubau. Dieser sollte gleichberechtigt einbezogen werden, da laut Felix Pakleppa bei einer Vielzahl von Wohngebäuden eine energetische Sanierung wirtschaftlich nicht mehr möglich ist. „Daher macht es Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle energieeffizient neu zu errichten." erläuterte der ZDB-Hauptgeschäftsführer.
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert hingegen, dass nicht nur die Sanierung von Wohnimmobilien gefördert werden, sondern auch gewerblich genutzte Objekte einbezogen werden sollten. Für die Bauwirtschaft würde das noch mehr mögliches Auftragsvolumen bedeuten.
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) betont dagegen unter anderem, dass die Förderung nicht erst ab 2012 greifen soll, sondern schon für Maßnahmen gelten müsste, die ab Bekanntwerden des Kabinettentwurfs Anfang Juni begonnen worden sind. In Puncto „schnelles Umsetzen“ sind sich die Bau- und Immobilienverbände im Übrigen einig. So wünscht sich auch Felix Pakleppa vom ZDB, dass das Gesetz bereits mit seiner Verkündung in Kraft treten soll, damit die klimafreundlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausgeschoben werden.
Denn: Schnelle Umsetzung würde zahlreiche Aufträge noch in diesem Jahr bedeuten und das wiederum bringt der Bauwirtschaft, die den Anschluss an den gesamtwirtschaftlichen Aufschwung im Land geschafft hat, weiteren Aufschwung und Wachstum noch in 2012.