Lohn / Tarif / Rente

Aktualisiert: Musterrechnungen 2018 zu Lohn- und Gehaltszusatzkosten

04.05.2018
Zum Stand 1. März 2018 wurden die exemplarischen Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten im Baugewerbe (vorrangig des Bauhauptgewerbes) - differenziert für die Tarifgebiete Ost- und Westdeutschland gegenüber 2016 - aktualisiert. Die Werte weisen gegenüber 2017 geringfügige Erhöhungen - vorrangig im Tarifgebiet Ost - auf.
Aktualisiert: Musterrechnungen 2018 zu Lohn- und Gehaltszusatzkosten
Bild: © Gina Sanders, Fotolia.com
Für die Lohnzusatzkosten 2018 der gewerblichen Arbeitnehmer liegen zum Stand 1. März folgende durchschnittliche Zuschlagsätze ermittelt vor:
  • in Westdeutschland 85,15 % (2017 = 85,97 %) und
  • in Ostdeutschland 75,56 % (2017 = 73,44 %) sowie speziell für Sachsen 74,90 % (2017 = 72,79 %).
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Lohnniveau sowie aus dem 13. Monatseinkommen und der höheren Zusatzversorgung für Bauarbeiter in Westdeutschland gegenüber den Bauunternehmen im Tarifgebiet Ostdeutschland.
Die Lohnzusatzkosten werden bei der Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz aufgeschlagen. Die Aussagen finden danach ihren Ansatz in den ergänzenden Formblättern Preise 221 oder 222 ( EFB-Preis jeweils im Abschnitt 1) auf Grundlage des Vertrags- und Vergabehandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2017).
Den Berechnungen 2018 liegen vorrangig folgende Veränderungen gegenüber 2017 zugrunde:
  • Anpassungen der Löhne an den aktuellen Tarifstand zum 1. Januar 2018,
  • eine Veränderung als Zunahme von 3 bis 4 tatsächlichen Arbeitstagen sowie folglich geringerer Anzahl von Ausfalltagen im Jahr, teils regional unterschiedlich mit Bezug auf Feiertage,
  • Berücksichtigung der veränderten Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab 2018,
  • Senkung des Beitragssatzes 2018 zur Rentenversicherung,
  • Anpassungen geringfügig als Reduzierungen bei der Unfallversicherung, dem Schwerbehindertenausgleich und der Insolvenzgeldumlage,
  • Ansatz eines geringeren Betrags für Arbeitsschutz und -sicherheit und den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD),
  • ebenfalls für 2018 keine Berücksichtigung mehr von lohnbezogenen Kosten (letzter Ansatz in 2015 von 2,1 % für Haftpflichtversicherung und Beiträge zu den Verbänden), da sie meistens in den Bauunternehmen im betrieblichen Rechnungswesen in den Leitungskosten erfasst und ausgewiesen sowie bei der Angebotskalkulation mit in den vorbestimmten Zuschlägen der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. gemeinkostenbezogenen Umlagen berücksichtigt werden.
Zu den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere (tatsächlich und aufsichtsführend) im Bauhauptgewerbe weisen die Musterrechnungen folgende Sätze - ebenfalls differenziert nach den Tarifgebieten Ost- und Westdeutschland - für 2018 (mit Vergleich zu 2017) aus:
für Angestellte im Durchschnitt:
  • in Ostdeutschland 55,93 % (2017 = 55,19 %),
    sowie speziell in Sachsen 54,40 % (2017 = 54,67 %),
  • in Westdeutschland 63,45 % (2017 = 63,50 %),
für Poliere im Durchschnitt:
  • für aufsichtführende Poliere:
    • in Ostdeutschland 73,96 % (2017 = 71,15 %),
      sowie speziell in Sachsen 73,35 % (2017 = 70,56 %),
    • in Westdeutschland 82,19 % (2017 = 80,34 %),
  • für Poliere tatsächlich:
    • in Ostdeutschland 65,22 % (2017 = 64,50 %),
      sowie speziell in Sachsen 64,64 % (2017 = 63,93 %),
    • in Westdeutschland 73,43 % (2017 = 73,43 %).
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind - wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern - ebenfalls begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Gehaltsniveau sowie im 13. Monatseinkommen und der höheren Zusatzversorgung für Angestellte in den alten Bundesländern.
Der Unterschied der Zuschlagsätze zwischen tatsächlichen und aufsichtführenden Polieren im Bauhauptgewerbe ist begründet aus dem Ansatz von Ausfalltagen innerhalb des Schlechtwetterzeitraums (in der Musterrechnung 19 Arbeitstage) wie bei gewerblichen Arbeitnehmern. Daraus resultieren weniger tatsächlich aufsichtführende Arbeitstage und ein höherer Gehaltsanteil für sozial- und gehaltsbezogene Kosten.
Die etwas höheren Zuschlagssätze gegenüber dem Vorjahr resultieren i. W. aus denselben Gründen wie bei den Zuschlägen zu den gewerblichen Arbeitnehmern.
Zu berücksichtigen bleibt, dass den Musterrechnungen sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten Durchschnittswerte zugrunde liegen, soweit nicht gesetzliche und/oder tarifliche Vorgaben heranzuziehen sind.
Ein betriebsindividueller Zuschlagsatz auf Grund der jeweiligen betrieblichen Bedingungen wird jedoch oft nicht so hoch wie der exemplarische Durchschnittssatz sein. In vielen Bauunternehmen liegt er um ca. 2 - 5 % niedriger.
Die Bestimmung des Zuschlagsatzes sollte folglich mindestens:
  • zu Beginn eines Geschäftsjahres und
  • ggf. jeweils bei lohntariflichen Veränderungen und Anpassungen im Umfang der Beschäftigtenzahl
betriebsindividuell vorgenommen bzw. überprüft und gemäß den Realitäten korrigiert werden.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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