Die exemplarischen Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) wurden zum Stand: 1. März 2019 sowohl zu den Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer als auch den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere im Baugewerbe (vorrangig des Bauhauptgewerbes) - differenziert für die Tarifgebiete Ost- und Westdeutschland gegenüber 2018 - aktualisiert. Die Werte weisen für 2019 Erhöhungen zu den Lohnzusatzkosten sowohl in Ost als auch West sowie zu den Gehaltszusatzkosten eine geringe Erhöhung in Ost auf, demgegenüber eine geringe Senkung in West.
Durchschnittliche Zuschlagsätze für die Lohnzusatzkosten der gewerblichen Arbeitnehmer ab 1. März 2019:
Tarifgebiet |
ab 1. März 2019 |
ehemals 2018 |
Westdeutschland |
87,07 % |
85,15 % |
Ostdeutschland |
78,18 % |
75,56 % |
speziell in Sachsen |
77,52 % |
74,90 % |
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Lohnniveau sowie durch das 13. Monatseinkommen und die höhere Zusatzversorgung für Bauarbeiter in Westdeutschland gegenüber den Bauunternehmen im Tarifgebiet Ostdeutschland.
Die Lohnzusatzkosten werden bei der Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz aufgeschlagen. Die Aussagen finden danach ihren Ansatz in den ergänzenden Formblättern Preise 221 oder 222 (EFB-Preis jeweils im Abschnitt 1) auf Grundlage des Vertrags- und Vergabehandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2017) in Verbindung mit der Angebotskalkulation.
Den Berechnungen 2019 liegen vorrangig folgende Veränderungen gegenüber 2018 zugrunde:
-
Löhne zum aktuellen Tarifstand in West- und Ost nach TV- Lohn/West und Ost,
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Berücksichtigung der veränderten Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung und ab 2019 wieder die paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung,
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Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung,
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Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung,
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Anpassungen geringfügig zu den Ansätzen für Arbeitsschutz und -sicherheit und zum Schwerbehindertenausgleich,
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Erhöhung der Beitragssätze zu den Sozialkassen (SOKA-Bau) in Ost um 1,6 % sowie in West um 0,4 % gegenüber dem Vorjahr, vorrangig infolge der Nachholung des Wiedereinstiegs zum zusätzlichen Urlaubsgeld (von 25 %).
Für 2019 werden weiterhin keine lohnbezogenen Kosten (letzter Ansatz in 2015 von 2,1 % für Haftpflichtversicherung und Beiträge zu den Verbänden) mehr im Zuschlagsatz der Lohnzusatzkosten berücksichtigt, da sie meistens in den Bauunternehmen im betrieblichen Rechnungswesen in den Gemeinkosten erfasst und ausgewiesen sowie bei der Angebotskalkulation mit in den vorbestimmten Zuschlägen der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. gemeinkostenbezogenen Umlagen berücksichtigt werden.
Zu den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere (tatsächlich und aufsichtsführend) im Bauhauptgewerbe weisen die Musterrechnungen folgende Sätze - ebenfalls differenziert nach den Tarifgebieten Ost- und Westdeutschland - ab 1. März 2019 (mit Vergleich zu 2018) aus:
Tarifgebiet
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ab 1. März 2019 |
ehemals 2018 |
Für Angestellte im Durchschnitt: |
Ostdeutschland |
56,15 % |
55,93 % |
Westdeutschland
|
81,96 % |
82,19 % |
Für Poliere im Durchschnitt: |
Aufsichtführende Poliere:
|
Ostdeutschland |
74,26 % |
73,35 % |
Westdeutschland |
81,96 % |
82,19 % |
Poliere tatsächlich: |
Ostdeutschland |
65,50 % |
64,64 % |
Westdeutschland |
81,96 % |
82,19 % |
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind - wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern - ebenfalls begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Gehaltsniveau sowie im 13. Monatseinkommen und der höheren Zusatzversorgung für Angestellte in Westdeutschland.
Der Unterschied der Zuschlagsätze zwischen tatsächlichen und aufsichtführenden Polieren im Bauhauptgewerbe ist begründet im Ansatz von Ausfalltagen innerhalb des Schlechtwetterzeitraums - in der Musterrechnung mit 19 Arbeitstagen für aufsichtführende Poliere - wie bei gewerblichen Arbeitnehmern. Daraus resultieren weniger tatsächlich aufsichtführende Arbeitstage und ein höherer Gehaltsanteil für sozial- und gehaltsbezogene Kosten.
Die veränderten Zuschlagssätze gegenüber dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus denselben Gründen wie bei den Zuschlagssätzen zu den gewerblichen Arbeitnehmern.
Zu berücksichtigen bleibt, dass den Musterrechnungen sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten Durchschnittswerte zugrunde liegen, soweit nicht gesetzliche und/oder tarifliche Vorgaben heranzuziehen sind. Ein betriebsindividueller Zuschlagsatz aufgrund der jeweiligen betrieblichen Bedingungen wird jedoch oft nicht so hoch wie der exemplarische Durchschnittssatz sein. In vielen Bauunternehmen liegt er um ca. 2 - 5 % niedriger.
Die Bestimmung des Zuschlagsatzes sollte folglich mindestens:
betriebsindividuell vorgenommen bzw. überprüft und gemäß den Realitäten korrigiert werden.
Kostenlose Excel-Berechnungstabellen (Ost und West) sowie weitere Informationen zu Lohnzusatzkosten finden Sie hier: