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Die exemplarischen Musterrechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie weisen zum Stand 1. Januar 2017 sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten im Baugewerbe (vorrangig des Bauhauptgewerbes) etwas höhere Zuschlagsätze – differenziert für die Tarifgebiete Ost- und Westdeutschland – gegenüber 2016 aus.
Für die Lohnzusatzkosten 2017 der gewerblichen Arbeitnehmer liegen folgende durchschnittliche Zuschlagsätze ermittelt vor:
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in Westdeutschland 85,97 % (2016 = 82,50 %) und
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in Ostdeutschland 73,44 % (2016 = 72,16 %) sowie speziell für Sachsen 72,79 % (2016 = 71,52 %).
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Lohnniveau sowie aus dem 13. Monatseinkommen und der höheren Zusatzversorgung für Bauarbeiter in Westdeutschland gegenüber den Bauunternehmen im Tarifgebiet Ostdeutschland.
Die Lohnzusatzkosten werden bei der Bestimmung des Kalkulationslohns auf den Mittellohn in der Regel mit einem vorher bestimmten Zuschlagsatz aufgeschlagen. Die Aussagen finden danach ihren Ansatz in den ergänzenden Formblättern Preise 221 oder 222 (EFB-Preis jeweils im Abschnitt 1) auf Grundlage des Vertrags- und Vergabehandbuchs (VHB-Bund, Ausgabe 2008 - Stand: April 2016).
Den Berechnungen 2017 liegen vorrangig folgende Veränderungen gegenüber 2016 zugrunde:
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Anpassungen der Löhne an den aktuellen Tarifstand zum 1. Januar 2017,
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eine geringe Veränderung von 1 bis 2 tatsächlichen Arbeitstagen sowie Ausfalltagen im Jahr, teils regional unterschiedlich mit Bezug auf Feiertage,
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Berücksichtigung der veränderten Beitragsbemessungsgrenzen zur Sozialversicherung, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab 2017,
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Erhöhung des Beitragssatzes 2017 zur Pflegeversicherung,
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geringe Erhöhungen zum U-Verfahren und bei der Unfallversicherung,
- Ansatz eines höheren Betrags für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) und Reduzierung des Satzes für Arbeitsschutz und -sicherheit.
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ebenfalls für 2017 keine Berücksichtigung mehr von lohnbezogenen Kosten (letzter Ansatz in 2015 von 2,1 % für Haftpflichtversicherung und Beiträge zu den Verbänden), da sie meistens in den Bauunternehmen im betrieblichen Rechnungswesen in den Leitungskosten erfasst und ausgewiesen sowie bei der Angebotskalkulation mit in den vorbestimmten Zuschlägen der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) bzw. gemeinkostenbezogenen Umlagen berücksichtigt werden.
Zu den Gehaltszusatzkosten der Angestellten und Poliere (tatsächlich und aufsichtsführend) im Baugewerbe weisen die Musterrechnungen folgende Sätze - ebenfalls differenziert nach den Tarifgebieten Ost- und Westdeutschland - für 2017 (mit Vergleich zu 2016) aus:
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind - wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern - ebenfalls begründet im unterschiedlich hohen tariflichen Gehaltsniveau sowie im 13. Monatseinkommen und der höheren Zusatzversorgung für Angestellte in den alten Bundesländern.
Der Unterschied der Zuschlagsätze zwischen tatsächlichen und aufsichtsführenden Polieren ist begründet aus dem Ansatz von Ausfalltagen innerhalb des Schlechtwetterzeitraums (in der Musterrechnung 19 Arbeitstage) wie bei gewerblichen Arbeitnehmern. Daraus resultieren weniger tatsächlich aufsichtsführende Arbeitstage und ein höherer Gehaltsanteil für sozial- und gehaltsbezogene Kosten.
Die etwas höheren Zuschlagssätze gegenüber dem Vorjahr resultieren i. W. aus denselben Gründen wie bei den Zuschlägen zu den gewerblichen Arbeitnehmern. Zu berücksichtigen bleibt, dass den Musterrechnungen sowohl für die Lohnzusatzkosten als auch Gehaltszusatzkosten Durchschnittswerte zugrunde liegen, soweit nicht gesetzliche und/oder tarifliche Vorgaben heranzuziehen sind.
Ein betriebsindividueller Zuschlagsatz aufgrund der jeweiligen betrieblichen Bedingungen wird jedoch oft nicht so hoch sein wie der exemplarische Durchschnittssatz. In vielen Bauunternehmen liegt er um ca. 2 - 5 % niedriger.
Die Bestimmung des Zuschlagsatzes sollte folglich mindestens:
betriebsindividuell vorgenommen bzw. überprüft und gemäß den Realitäten korrigiert werden.