Zinsen

Nominalzinssatz

Der Nominalzins ist jener Zinssatz, der für Kapitalüberlassungen bzw. den Nennwert der Kredite angegeben wird. Über die tatsächliche Verzinsung trifft er im Gegensatz zum Effektivzinssatz keine bzw. nur eine eingeschränkte Aussage. Der Nominalzins ist bei Krediten meistens nur für einen bestimmten Zeitraum, dagegen bei festverzinslichen Wertpapieren über die gesamte Dauer der Laufzeit verbindlich festgelegt.
Zu unterscheiden ist auch zwischen Nominal- und Effektiv-Zinssatz. Die Preisangabenverordnung schreibt den Kreditinstituten die Angabe der jeweiligen Effektivzinssätze vor.
Der Nominalzins wird in Prozenten vom Nennwert des Kredits angegeben. Ist die Periode für die Zinsbelastung kleiner als ein Jahr, beispielsweise das Quartal, so ist der effektive Jahreszins größer als der Nominalzins.
Die Festlegung bzw. Bestimmung eines Zinssatzes ist von der Zinsberechnung als Entgelt für das geliehene oder ausgeliehene Geld in einer Periode zu unterscheiden. Die Zinsberechnungen können nach verschiedenen finanzmathematisch belegten Methoden erfolgen, üblicherweise nach der Effektivzinsmethode und der Eurozinsmethode, ggf. noch nach der deutschen (kaufmännischen) Zinsmethode. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich in der Anzahl der für einen Monat sowie in einem Jahr heranzuziehenden Tage, entweder der tatsächlichen Kalendertage im Monat und Jahr oder nur 30 Tage je Monat bzw. 360 Tage im Jahr.
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