Buchhaltung / Rechnungswesen

Pauschal-Rückstellung für Mängelansprüche

Rückstellungen zu Mängelansprüchen sind nach der wahrscheinlich zukünftigen Inanspruchnahme zu bewerten, entweder einzeln je Bauauftrag oder pauschal für den mängelanspruchsbehafteten Umsatz.
In der Baupraxis wird überwiegend die Pauschalbewertung angewendet. Groborientierungen liegen im Baugewerbe bei 0,5 bis 2 % des jährlichen Ist-Umsatzes.
Allgemeine Erfahrungssätze für einzelne Gewerke und Leistungssparten können nur als Groborientierungen dienen, z. B.
Brückenbau1 % der Garantiesumme
Dachdecker1 % vom Soll-Umsatz zweier Wirtschaftsjahre
Fliesenlegerbis 1 % des gewährleistungsbehafteten Umsatzes eines Jahres
Industrieanstrich0,5 % des Soll-Umsatzes eines Wirtschaftsjahres
Maler1 % des Soll-Umsatzes eines Wirtschaftsjahres
Straßenbaubis 2 % des mängelanspruchsbehafteten Soll-Umsatzes zweier Jahre
Tiefbaubis 2 % des mängelanspruchsbehafteten Soll-Umsatzes eines Wirtschaftsjahres
Zentralheizungsbaubis 1,5 % des Soll-Umsatzes von zwei Wirtschaftsjahren
Die gerechtfertigte Pauschale sollte über Jahre durch den Nachweis des Ist-Anfalls belegt (z. B. auf besonderen Konten bzw. Kostenstellen) und überprüft werden, sie begründet sich aus der Vergangenheit.
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