Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Personalakte

Die Personalakte enthält in der Regel die persönlichen und dienstlichen Daten eines Beschäftigten im Unternehmen, z. B. Beurteilungen, Zeugnisse, Abmahnungen, Aussagen zum Familienstand und andere Angaben aus dem Einstellungsbogen. Die Personalakte wird durch den Arbeitgeber, meistens in der Personalabteilung geführt. Aufgrund des verfassungsrechtlich zu gewährleistenden Persönlichkeitsschutzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Personalakte sehr sorgfältig zu verwahren, die Informationen daraus vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch die mit der Personalakte Beschäftigten zu sorgen. Mit Bezug auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer beispielsweise verlangen, eine den Arbeitnehmer missbilligende Äußerung aus der Personalakte zu entfernen, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die evtl. den Arbeitnehmer in seiner beruflichen Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten.
Dem Arbeitnehmer steht das Recht zu, Einsichtnahme in die Personalakte zu nehmen. Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies wird in einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein vom 17. April 2014 ( Az.: 5 Sa 385/13 sowie in NZA 22/2014 S. 1276) bekräftigt. Weiterhin wurde hierzu entschieden, dass ein Akteneinsichtsrecht grundsätzlich nicht gegen den Willen des Arbeitgebers von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden kann, beispielsweise auch nicht von einem beauftragten Rechtsanwalt oder Gewerkschaftssekretär.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere