Fälligkeit der Vergütung Die Fälligkeit einer Vergütung liegt vor, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers zahlen muss. Für die Vergütung sind maßgebend die Regelungen bei: Bauleistungen bei einem VOB-Vertrag nach § 16 in der VOB Teil B einschließlich von vorb...
Sicherungshypothek des Bauunternehmers Für ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossene Bauverträge kann der Bauunternehmer nach § 650e im BGB (vorher nach § 648) für seine Forderungen aus einem Bauvertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers bzw. Auf...
Anzahlungen Als Anzahlung gilt eine Zahlung eines Auftraggebers (AG) an den Auftragnehmer. Finanztechnisch handelt es sich dabei um einen Handelskredit. Die empfangenen Anzahlungen sind beim Bauunternehmen als Auftragnehmer unter den Verbindlichkeiten als "erh...
Sicherheitsleistung nach BGB Wer als Auftraggeber (Besteller oder Verbraucher) einem Bauunternehmer Sicherheit zu leisten hat, kann dies allgemein nach den Sicherheitsarten gemäß §§ 232 bis 240 BGB in Verträgen gewähren. Darauf wird auch bei VOB-Verträgen in § 17 Abs. 1, Nr. 1 V...
Rechnungsprüfung zu Bauleistungen Eingehende Rechnungen sind beim Empfänger zu prüfen auf: sachliche Richtigkeit, rechnerische Richtigkeit und, preisrechtliche Richtigkeit, Infrage kommen Rechnungen für: Leistungen wie Bauleistungen und von Dritten als Nachunternehmerl...
Bauhandwerkersicherung Die Bauhandwerkersicherung wurde neu im Werk- und Bauvertragsrecht für ab 1. Januar 2018 abgeschlossene Verträge in § 650f BGB geregelt. Diese Vorschrift entspricht im Grunde der vorherigen Fassung in § 648a BGB, eine Änderung erfolgte lediglich im A...
Verbraucherschutz im Architektenvertrag: Die unterschätzte Gefahr 01.02.2019 Die §§ 312 b und 312 c BGB enthalten Verbraucher schützende Vorschriften zum einen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen werden und zum anderen für Verträge, die ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zus...
Reform des Bauvertragsrechts verkündet 09.06.2017 Im Mai wurde das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verkündet. Kern des Gesetzes ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft und gilt damit für Verträge ab diesem Zeitpunkt. Besonders im Fok...